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Gewaltanwendung: Rechte und Grenzen des Sicherheitsdienstes

Rechtsfragen
© succo / Pixabay

Wenn private Sicherheitskräfte für Sicherheitsdienstleistungen eingesetzt werden, können sich Situationen ergeben, in denen es zu körperlichen Auseinandersetzungen oder gewalttätigem Verhalten kommt.

Es kommt häufig vor, dass Sicherheitskräfte handgreiflich werden müssen, um unerlaubtes Eindringen durch unbefugte Personen in geschützte Objekte zu verhindern, Übergriffe von Besuchern zu unterbinden, die versuchen, den Backstage-Bereich eines Events zu betreten, oder gewalttätige Konflikte unter Teilnehmern einer Veranstaltung zu schlichten. Als Auftraggeber ist es jedoch wichtig zu wissen: Welche Rechte haben die professionellen Sicherheitsmitarbeiter in Bezug auf Gewaltanwendung und welche Grenzen gelten?

Dieser Ratgeberartikel befasst sich mit genau dieser Frage: Was ist dem privaten Sicherheitsdienst in Bezug auf Gewaltanwendung erlaubt und was nicht?

Vor allem wenn Sie ein Sicherheitsunternehmen gründen und führen möchten sind das essentielle Fragen, um Ihre Mitarbeiter angemessen zu schulen. Erfahren Sie, welche Rechte und Grenzen private Sicherheitsdienste in Bezug auf Gewaltanwendung haben. Erfahren Sie mehr über das Notwehrrecht, das Selbsthilferecht und die relevanten Paragraphen und Gesetze, die in Deutschland gelten. Klären Sie Ihre Fragen zur Gewaltanwendung durch Sicherheitsdienste und verstehen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Handeln.

Befugnisse: Private Sicherheitsdienste besitzen keine behördlichen Befugnisse

Obwohl die Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes aufgrund ihrer modernen Uniformen und Ausrüstung den echten Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeitern sehr ähnlich sehen, gibt es einen entscheidenden Unterschied: Private Sicherheitsanbieter besitzen keinerlei behördliche oder polizeiliche Befugnisse.

In Deutschland gilt, dass ausschließlich der Staat Gewalt ausüben darf und die Vertreter des Staates sind die Polizisten. Die Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen hingegen werden auch während ihrer Arbeit als Privatpersonen angesehen.

Privatpersonen haben jedoch keine Befugnis zur Ausübung staatlicher Gewalt. Dennoch sind die Security-Kräfte nicht völlig wehrlos. In entsprechenden Situationen dürfen sie sowohl das Notwehrrecht als auch das Recht zur Selbsthilfe ausüben.

Notwehrrecht und Selbsthilfe: Rechte des Sicherheitsdienstes in bestimmten Situationen

Das Notwehrrecht ist ein wichtiges Instrument, das es einer Person erlaubt, angemessene Gewalt anzuwenden, um sich selbst oder andere vor einem rechtswidrigen Angriff zu schützen. Private Sicherheitskräfte können dieses Recht ausüben, wenn sie unmittelbar bedroht werden oder wenn sie eine unmittelbare Bedrohung für die von ihnen geschützten Personen oder Sachwerte erkennen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Notwehrrecht an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Gewaltanwendung muss erforderlich und verhältnismäßig sein, d.h., sie darf nicht über das hinausgehen, was zur Abwehr der Gefahr notwendig ist. Eine übermäßige oder unangemessene Gewaltanwendung kann rechtliche Konsequenzen haben.

Darüber hinaus haben Sicherheitskräfte das Recht zur Selbsthilfe, wenn kein zeitnahes Eingreifen der Polizei zu erwarten ist und eine Gefahr besteht, die unverzügliches Handeln erfordert. Dies ermöglicht es ihnen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden oder Straftaten zu verhindern. Beispiele für solche Situationen können der Schutz von Personen vor tätlichen Angriffen oder die Abwehr eines Einbruchs sein.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Recht zur Selbsthilfe nicht bedingungslos ist. Sicherheitskräfte müssen stets im Rahmen der Verhältnismäßigkeit handeln und angemessene Gewalt anwenden. Eine eigenmächtige Durchführung von Festnahmen oder das Überschreiten rechtlicher Grenzen ist nicht erlaubt.

Darüber hinaus müssen Sicherheitsdienste stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln. Sie sollten über ein fundiertes Wissen zu den rechtlichen Bestimmungen und Einschränkungen verfügen, um potenzielle Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Im Falle einer gewalttätigen Auseinandersetzung oder einer Situation, die den Einsatz von Gewalt erfordert, ist es ratsam, unverzüglich die Polizei zu informieren. Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden ist von großer Bedeutung, um eine angemessene Handhabung der Situation zu gewährleisten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Abschließend ist es für Auftraggeber von Sicherheitsdiensten wichtig, sich über die Rechte und Grenzen des Sicherheitspersonals in Bezug auf Gewaltanwendung zu informieren. Eine klare Kommunikation über die erwarteten Verhaltensweisen und Handlungsrichtlinien kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Sicherheitskräfte angemessen und im Rahmen der geltenden Gesetze handeln.

Paragraphen und Gesetze

ParagraphIm Zusammenhang mit der Gewaltanwendung durch private Sicherheitsdienste in Deutschland sind einige relevante Paragraphen und Gesetze zu beachten. Hier sind einige davon:

  1. Notwehrrecht: Das Notwehrrecht ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragraphen 32 bis 34 geregelt. Insbesondere Paragraph 32 enthält die Bestimmungen zur rechtmäßigen Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs.
  2. Selbsthilferecht: Das Selbsthilferecht von privaten Sicherheitsdiensten ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 229 bis 235. Es ermöglicht den Einsatz angemessener Gewalt, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden oder Straftaten zu verhindern, wenn kein zeitnahes Eingreifen der Polizei zu erwarten ist.
  3. Gewerberecht: Private Sicherheitsdienste unterliegen dem Gewerberecht, insbesondere dem Bewachungsgewerbe gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Dieser Paragraph regelt die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sachkunde von Sicherheitspersonal.
  4. Polizeirecht: Obwohl private Sicherheitsdienste keine polizeilichen Befugnisse haben, ist es wichtig, sich mit den Bestimmungen des jeweiligen Landespolizeigesetzes vertraut zu machen. Diese Gesetze regeln die Zuständigkeiten und Rechte der Polizei in den einzelnen Bundesländern.

Es ist ratsam, sich mit einem Rechtsanwalt oder Fachexperten im Bereich Sicherheitsdienste über die spezifischen Gesetze und Bestimmungen zu beraten, da sie je nach Bundesland variieren können. Die genannten Paragraphen und Gesetze dienen als Ausgangspunkt für weitere Recherchen und sollten nicht als rechtliche Beratung interpretiert werden.

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