Aufgrund der massiven Ängste vor gewaltsamen Übergriffen, Terror oder auch Wohnungseinbrüchen ist die Zahl der Deutschen, die sich eine Schusswaffe angeschafft haben schon jetzt enorm angestiegen. Noch deutlicher sind die Anstiege allerdings im Bereich der freiverkäuflichen Waffen zu erkennen. Schon jetzt sind die Verkäufe von Gas Sprays und Pfefferspray im Vergleich zum Vorjahr doppelt so hoch. Als Ursache dafür sehen Experten ein massives Gefühl der Unsicherheit.
Daten des Bundesverwaltungsamtes, welches für die Erteilung von Genehmigungen von Schusswaffen zuständig ist, zeigen zudem auf, dass die Anzahl von Waffen im Besitz von privaten Personen und Vereinen sich massiv gesteigert hat. Im Bereich der Waffen ist der Anstieg um fast 300.000 auf 5,79 Millionen zu verzeichnen. Und nicht nur die Anzahl der Waffen die im Umlauf ist, ist gestiegen, auch die Anzahl der Besitzer ist enorm angestiegen. Hier geht es um 140.000 auf 1,54 Millionen, also auch nicht gerade eine geringe Menge.
Alleine das Bundesland Sachsen spricht hier schon eine ganz deutliche Sprache. Hierzu äußerte sich das Innenministerium von Sachsen nach einer Landtagsanfrage der Partei die Grünen, dass die Zahl der Personen die eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen um 3000 auf 37.579 gestiegen ist.
Der Innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, äußerte sich zu diesem Sachverhalt so, dass vor allem der Zugang zu Waffen über entsprechende Schießsportvereine sehr stark zugenommen habe. Es seien ihm zufolge dieses Jahr mehr Anmeldungen zur entsprechenden Prüfung der Sachkunde eingegangen, als in den vier Jahren zuvor zusammen. Eine Zunahme, welche er als bedenklich einstuft, weshalb er auch fordert diesem Run auf Waffen einen Riegel vorzuschieben.
Schon seit Wochen haben die Mitarbeiter in Geschäften die freiverkäufliche Waffen wie Pfefferspray, Elektroschocker und derlei mehr verkaufen enorm viel zu tun. Teilweise ist die Nachfrage in diesem Bereich so groß geworden, das der Einzelhandel diese gar nicht mehr abdecken kann.
Waffenscheine aller Art – auch was genehmigt werden muss hat Nachfrage
Gestiegen ist die Nachfrage auch im Bereich der Waffen, die genehmigt werden müssen. Unterschieden werden muss hier zwischen Waffenschein, Waffenbesitzkarte und kleinem Waffenschein, wobei es teilweise deutliche Unterschiede gibt, die man kennen muss. Wer im Besitz eines Waffenscheines ist, der ist auch berechtigt in der Öffentlichkeit eine geladene Schusswaffe an seinem Körper zu tragen. Dieses Recht erhält in der Regel nur eine sehr kleine Personengruppe, beispielsweise Angestellte der Polizei oder Personen die im Sicherheitsgewerbe tätig sind. Die Waffenbesitzkarte hingegen erlaubt den Besitz einer Schusswaffe, ebenso wie den Erwerb. Sie berechtigt allerdings nicht zum Mitführen der Waffe in der Öffentlichkeit. Wann und wie sie transportiert werden darf, beispielsweise zu sportlichen Veranstaltungen, ist genau geregelt. Hierzu muss die Waffe beispielsweise unter Verschluss in einem Koffer sein und die Munition muss getrennt davon aufbewahrt werden. Die Waffenbesitzkarte ist wesentlich leichter zugänglich als ein Waffenschein. Sie haben vor allem Sportschützen, Jäger oder aber Waffensammler. Der kleine Waffenschein berechtigt seinen Besitzer eine Schreckschusswaffe oder eine Gaspistole mitzuführen. Auch hier ist die persönliche Eignung notwendig, es muss aber kein Sachkundenachweis erbracht werden.
Ohne irgendeine Erlaubnis kann man sich frei verkäufliche Waffen wie Gasspray oder Pfefferspray anschaffen. Diese findet man inzwischen auch nicht mehr nur im Fachhandel, sondern sogar in Baumärkten.
Boom von freiverkäuflichen Waffen
Der Handel mit frei verkäuflichen Waffen boomt aktuell mehr als je zuvor. Zahlen belegen, dass sich die Verkäufe im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben und schon jetzt sind Einzelhandel und Großhandel kaum noch in der Lage der enormen Nachfrage auch wirklich gerecht zu werden. Die hessische Firma KH Security hat laut eigenen Angaben hierzu bisher fünf mal mehr zu tun als in den Jahren davor. Für eine Firma die bereits seit 25 Jahren in Sachen Einbruchsschutz und Selbstschutz aktiv ist, sind das deutliche Angaben. Hier boomt nicht nur der Verkauf von Methoden zum Selbstschutz. Auch Wohnungssicherung, Alarmanlagen und Co werden derzeit nachgefragt wie selten zuvor. Der bisher Umsatzstärkste Monat war laut Angaben des Unternehmens der September. Das ist wohl besonders außergewöhnlich, da regulär die Nachfrage meistens erst in den dunklen Monaten des Jahres ansteigt.
Neben Pfeffersprays und Co sind die folgenden Waffen frei verkäuflich:
- Schreckschusswaffen,
- Baseballschläger,
- Schleudern,
- Elektroschocker,
- Gamo Luftgewehr und
- Gletscher Luftpistolen
Insbesondere Pfefferspray, aber auch Schreckschusspistolen und Gasrevolver sind sehr gefragt. Für letztere braucht man lediglich einen kleinen Waffenschein.
Eine Liste mit frei verkäuflichen Selbstverteidigungsmitteln finden sie unter folgenden Link: Übersicht Selbstverteidigungsmittel
Kritische Stimmen der Polizei – wehren kann zum Täter machen
Die Gewerkschaft der Polizei und Sicherheitsbeauftragte warnen vor der zunehmenden Selbstbewaffnung, aus verschiedenen Gründen. Zum einen kann man, wenn man sich zur Wehr setzt auch schnell vom Opfer zum Täter werden. Pfefferspray zum Beispiel darf per Gesetz nur gegen angreifende Tiere, nicht aber gegen Menschen gerichtet werden. Etwas anders ist die Sachlage bei CS Gas. Hier ist der Einsatz zur Verteidigung gegen Menschen erlaubt, jedoch muss man mindestens 14 sein um dieses nutzen zu dürfen. Dennoch warnt die Polizei: wer eine Waffe bei sich trägt läuft auch Gefahr, dass diese gegen einen selbst gerichtet werden kann. Gerade wer eigentlich keine Erfahrung mit Verteidigung hat findet sich schnell in einer noch hilfloseren Situation wieder.
Auch den Nutzen von Schreckschuss und Gaspistolen bezweifelt die Polizei. Sprechern zufolge kann das Benutzen einer solchen Waffe im Ernstfall dazu führen, das man selbst unter Beschuss gerät, insbesondere da die Täter nicht sofort erkennen können, das es sich nicht um eine scharfe Waffe handelt. Selbst agieren sie aber unter Umständen mit scharfer Munition. Und auch bei Polizeikontrollen kann man als Besitzer einer Schreckschusswaffe zumindest in schwierige Situationen gelangen, da auch die Beamten erst prüfen müssen, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder nicht.
Leider müssen sich immer mehr Menschen Gedanken über Selbstverteidigung machen. Mit Pferferspray oder cs gas bzw. Tränengas kann man sich auf jeden Fall ein wenig sicherer fühlen, wobei einiges zu beachten ist.