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Grundlagen Alarmanlagen und Einbruchsicherungen als Einbruchschutz

Alarmanlage Einbrecher

 

Alarmanlagen, in der Fachsprache „Einbruchmeldeanlagen“ (EMA) genannt, sind ein sehr wirksames Mittel, um sich vor Einbrüchen zu schützen. Moderne Systeme bieten viele Funktionen, um die Einbruchsicherheit in den eigenen vier Wänden oder auch Gewerberäumen erheblich zu verbessern.

Soll eine solche Anlage angeschafft werden, gibt es einige Fragen, die geklärt werden sollten.
Dazu zählen besonders die Unterschiede zwischen den verschiedenen Systemen, aber auch Dinge, auf die vor oder während der Installation zu beachten sind.

Antworten zu diesen und weiteren Fragen liefert Ihnen unser Alarmanlagen- / Einbruchsicherungsratgeber.


Welche Überwachungsarten gibt es?

Verwenden Sie Alarmanlagen und Einbruchsicherungen als Einbruchschutz, haben Sie zwei Möglichkeiten.
Bei der Fallenüberwachung überprüft das System bestimmte Bereiche mithilfe von Bewegungsmeldern.
Dagegen werden bei der Außenhautüberwachung vor allem Fenster und Türen durch Kontakte gesichert.

Außenhautüberwachung

Das System überwacht Türen und Fenster dahingehend, ob es zu einer unbefugten Öffnung oder gar einem Durchbruch kommt. Jene Überwachungsart hat zwei wesentliche Vorteile: Die Alarmierung erfolgt, bevor es einem Einbrecher gelingt, sich Zutritt zu verschaffen. Außerdem können Sie die Anlage selbst bei Anwesenheit einschalten. Aus diesen Gründen ist eine Überwachung der Außenhaut vor allem für bewohnte Objekte empfehlenswert. Der Nachteil der Technik besteht darin, dass eine reine Außenhautüberwachung oftmals relativ teuer ist. Sie wird deshalb zumeist mit einer Fallenüberwachung kombiniert.

Fallenüberwachung

Bei jener Überwachungsart wird der Alarm erst dann ausgelöst, wenn der Einbrecher bereits in den Bereich eingedrungen ist, der von der EMA gesichert wird. Eine solche Anlage überprüft hauptsächlich die Areale, die der Täter mit großer Sicherheit betreten wird. Für die Überwachung werden Sensoren verwendet. Dies können Infrarot-, Ultraschall- und Mikrowellen-Bewegungsmelder sein, aber auch Kombinationen aus zwei unterschiedlichen Prinzipien. Die Entscheidung, von welchem Typ Sie Gebrauch machen wollen, hängt von der Art, Ausstattung und Nutzung der Räume ab. Zudem müssen Sie Umwelteinflüsse berücksichtigen.

Ein Fachmann klärt Sie darüber auf, welche Art der Überwachung für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist. Zudem können Sie sich direkt an die zuständige polizeiliche Beratungsstelle wenden.

Alarmierungsarten

Im Wesentlichen gibt es drei Alarmierungsarten, die heute verwendet werden. Der externe Alarm schreckt den Täter direkt ab oder macht Nachbarn aufmerksam. Hierfür werden optische und akustische Signale eingesetzt. Der Fernalarm hingegen leitet das Alarmsignal an eine hilfeleistende Stelle weiter. Die dritte Art ist der interne Alarm, welcher der Information der Bewohner dient. Bei Anwesenheit klärt er über die interne Scharfschaltung der Anlage auf. Natürlich ist es auch möglich, die Anlagenarten miteinander zu kombinieren.

Interner Alarm

Der interne Alarm wendet sich nicht Außenstehende, sondern macht die im Gebäude anwesenden Personen aufmerksam. Sollten Sie versehentlich durch das Öffnen eines Fensters ein Alarmsignal auslösen, weist Sie das Signal darauf hin. Auf diese Art wird ein Falschalarm vermieden. Optimalerweise vermeiden Sie es, derartige Signalgeber in Schlafräumen zu installieren. Zudem ist es keinesfalls ratsam, die Sensoren in unmittelbarer Nähe der EMA-Zentrale aufzustellen. Versucht jemand einzubrechen, während Sie sich im Haus befinden, betätigen Sie einen Überfallmelder, der einen Fernalarm auslöst.

Fernalarm

Das Signal wird an eine Stelle geleitet, die ständig mit Personal von Wach- und Sicherheitsunternehmen besetzt ist. Im Alarmfall veranlasst die Sicherheitsstelle hilfeleistende Maßnahmen, die zuvor vertraglich vereinbart wurden. Achten Sie bei der Auswahl des geeigneten Unternehmens auf die Qualifikationen. Zudem sollte Interventionspersonal verfügbar sein, das eine Alarmvorprüfung durchführt. In besonderen Fällen leiten die Anlagen mithilfe von Fernalarm das Alarmsignal direkt an die Polizei weiter. Außerdem bietet die Technik die Möglichkeit, Meldungen über Scharf-/Unscharfschaltungen, Störungen und dergleichen zu übertragen.

Externer Alarm

Stellen Sie das System auf „extern scharf“, steuert es im Alarmfall akustische und optische Externsignalgeber an. Idealerweise platziert das Sicherheitsunternehmen zwei Sirenen und eine Rundum-/Blitzleuchte so, dass Einbrecher sie nur schwer erreichen. Für hilfeleistende Personen müssen visuelle Signalanzeiger deutlich erkennbar sein. Zudem ergibt es Sinn, den Alarm stets per Fernmeldung weiterzuleiten, denn es besteht die Möglichkeit, dass der akustische Signalgeber ausfallen kann. Um den Täter abzuschrecken, installiert der Fachbetrieb einen weiteren innerhalb des Gebäudes.

Falschalarm

Ungewollte Alarmsignale entstehen vor allem dann, wenn Fachbetriebe Anlagenteile falsch projektieren und installieren. Aber auch Bedienungsfehler können die Ursache sein. Hält man die sogenannte „Zwangsläufigkeit“ ein, kann man Falschmeldungen vermeiden. Bedenken Sie, dass Einbruchmeldeanlagen ihre Glaubwürdigkeit verlieren, falls zu häufig Fehlalarme ausgelöst werden. Im Ernstfall wird entweder keine Hilfe geleistet oder sie erfolgt nicht mit der nötigen Dringlichkeit. Falschalarmträchtige Anlagen schaltet man oftmals kaum mehr ein, was die Investition überflüssig macht.

Welcher Alarmanlagentyp ist der richtige?

Planen Sie den Einbau von Einbruchmeldeanlagen (EMA), sollte sich der ausführende Fachbetrieb an europäische und nationale Normen halten. Hinzu kommen weitere empfehlenswerte Richtlinien. Installateure von Errichtungsunternehmen für EMAs können auf einen Pflichtenkatalog der Polizei zurückgreifen, in dem diese Anforderungen zusammengefasst sind. Die Anlagen sind in verschiedene Grade bzw. Stufen unterteilt, die sich nach der Höhe des Einbruchrisikos richten.
Die Auswahl des optimalen Alarmanlagengrads ist für die Installation entscheidend. Hierzu erteilt die zuständige polizeiliche Beratungsstelle weiterführende Informationen wie Empfehlungen von qualifizierten Errichterunternehmen.

 

Sicherheitsstufen / Sicherheitsgrad von Alarmanlagen

Für Einbruchmeldeanlagen (EMA) existieren insgesamt vier Sicherheitsgrade sowie drei Sicherheitsklassen. EMAs des ersten Grads liegen dabei weit unter den polizeilichen Anforderungen und sind deshalb nicht empfehlenswert.
Möchten Sie kleinere Wohnobjekte schützen, ist eine EMA des Grads 2 bzw. der Klasse A  ausreichend. Eine solche Anlage verfügt über eine mittlere Überwindungssicherheit und Ansprechempfindlichkeit.
Mit einem Modell des Grads 3 bzw. der Klasse B ist die Überwindungssicherheit deutlich höher. Sie eignet sich ideal für Wohnhäuser mit erhöhter Gefährdung. Auch Gewerbeobjekte geringer Größe können so zuverlässig überwacht werden.
Um Personen, Gewerbe-, Wohn- und öffentliche Objekte zu überwachen, die ein immenses Gefährdungspotential aufweisen, ist eine EMA mit Grad 4  bzw. Klasse C optimal. Überwindungssicherheit und Ansprechempfindlichkeit sind hier im oberen Bereich angesiedelt.

 

Der richtige Einbruchmelder (Typ)

Bei der Auswahl einer EMA sollten Sie auf die örtlichen Gegebenheiten achten. Besonders die Nutzung und die Umwelteinflüsse sind von entscheidender Bedeutung.
Fenster und Türen überwachen Sie zuverlässig mit Öffnungs-, Verschluss- und Durchbruchmeldern. Bewegungsmelder oder Infrarot-Lichtschranken hingegen sind ideal für geschlossene Räume geeignet. Sie können auch Alarmdrahttapeten und Körperschallmelder einsetzen, um die Sicherheit zu optimieren. Einige neue Melder, die auf dem Markt erhältlich sind, muten exotisch an und sind oft weniger zielführend, denn sie reagieren selbst auf alltägliche Umwelteinflüsse. Dies führt oftmals zu einem Falschalarm. Ein Fachmann ist Ihr optimaler Ansprechpartner, sollten Sie bei der Auswahl unsicher sein.

Checkliste für den Einbau Ihrer Alarmanlage

  • Um eine ordnungsgemäße und zeitsparende Wartung sicherzustellen, lassen Sie sich die detaillierten Verlege-, Anschluss- und Verteilerpläne übergeben. So ist sichergestellt, dass nach Abschluss der Installationsmaßnahmen eine vorschriftsgemäße Reparatur erfolgt.
  • Das Errichterunternehmen sollte Sie umfassend in die Bedienung der ÜMA/EMA einweisen. Eine ausführliche Bedienungsanleitung erleichtert die Handhabung und klärt offene Fragen.
  • Bestehen Sie nach der Installation auf eine Anlagenbeschreibung gemäß dem polizeilichen Pflichtenkatalog. Auf diese Weise sind Sie in der Lage, bei Mängeln einen Rechtsanspruch zu begründen. Zudem ist es wichtig, Abweichungen von den Regelwerken in der Beschreibung festzuhalten.
  • Zumeist ergibt eine etwa vierwöchige Probezeit Sinn, nachdem die ÜMA/EMA fertiggestellt wurde. Eine Anlage erhält erst dann den Status „abgenommen und übergeben“, wenn alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt wurden und es zu keinerlei Fehlern während des Probelaufs kommt. Falschalarme sind oftmals auf Projektierungsmängel oder Installationsfehler zurückzuführen.
  • Die ÜMA/EMA sollte in regelmäßigen Abständen von einem qualifizierten Fachunternehmen gewartet und instand gehalten werden. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass die Anlage bestimmungsgemäß und zuverlässig funktioniert.
  • Die Art, der Umfang der Sicherheitsanlage sowie ihre Sabotagesicherheit bei Überwindungsversuchen müssen stets dem Gefährdungsgrad entsprechen, der ihr zugrunde liegt.
  • Im Vorfeld sollten Sie sich Gedanken machen, welche Überwachungsart die geeignetste ist:
    • Mithilfe einer Außenhautüberwachung sichern Sie alle Öffnungen wie Türen und Fenster des Objekts.
    • Mit einer Fallenüberwachung überwachen Sie vorwiegend die Bereiche, die ein Einbrecher höchstwahrscheinlich betreten wird.
    • Eine Kombination beider Überwachungssysteme ist oftmals sinnvoll.
  • Sie sollten eine ÜMA/EMA so planen und installieren, dass der Alarm bereits ausgelöst wird, bevor der Täter die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwindet.
  • Eine EMA darf nur scharf geschaltet werden können, falls alle Teile funktionsfähig sind.
  • Um Falschalarme zu vermeiden, ist es zielführend, den Zugang zu den überwachten Bereichen erst dann zu gestatten, wenn die Anlage unscharf gestellt wird. Das gelingt etwa mit einer Scharfschalteinrichtung, die zusätzlich die Türen verriegelt. Auf diese Weise halten Sie die sogenannte „Zwangsläufigkeit“ ein.
  • Im Vorfeld sollten Sie sich Gedanken zur Alarmierungsart machen, die am besten für Ihr Objekt geeignet ist. Oftmals hilft ein Externalarm mit visuellem und akustischem Signalgeber weiter, der zudem mit einer Alarmweiterleitung an den Hilfeleistenden ausgestattet ist.
  • Der Vergleich detaillierter Angebote von Errichterunternehmen gibt einen Überblick über die verschiedenen Optionen der Sicherungskonzeption. Hier finden Sie eine Auflistung der einzelnen Geräte sowie einen Einblick, was, wie, womit und warum überwacht wird.
  • Verwenden Sie nur Geräte, die von einer Prüf- oder Zertifizierungsstelle abgenommen wurden. Eine solche Stelle sollte nach DIN EN 45011 akkreditiert sein, wie etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder von der VdS Schadenverhütung GmbH. Anlagen, die eine derartige Prüfstelle zertifiziert hat, besitzen eine Prüfnummer, welche die Tauglichkeit nachweist.

Wann sollte eine Fachfirma dazugeholt werden?

Die Beratung durch Fachleute ist grundsätzlich immer sinnvoll, wenn es um den Aufbau einer Überfallmeldeanlage (ÜMA) oder Einbruchmeldeanlage (EMA) geht. Polizeiliche Fachberater klären Sie über die Anforderungen einer solchen Anlage auf. Die Beratung durch öffentliche Stellen kostet normalerweise nichts und kann in Anspruch genommen werden, um die letzten Unsicherheiten zu beseitigen.

Die Anlage selbst kann natürlich grundsätzlich auch selbst installiert werden, die Komponenten sind in der heutigen Zeit erschwinglich geworden und lassen sich durch die Funk-Kommunikation relativ einfach miteinander koppeln.

Sollte eine komplexere Anlage installiert werden (mit oder ohne Funk), ist es  lohnend, ein qualifiziertes Errichtungsunternehmen für die Projektierung und Installation zu beauftragen. Langjährige Erfahrungen sowie eine Liste mit Referenzkunden (am besten mit ähnlichen Objekten) sind ein Indiz dafür, dass der Betrieb optimale Arbeit leistet. In einigen Bundesländern ist es möglich, Adressnachweise der geeigneten Unternehmen bei den polizeilichen Beratungsstellen anzufordern. Errichterunternehmen müssen ständig erreichbar sein, damit eine Störung schnellstmöglich beseitigt werden kann.

Vor der Auftragsvergabe sollten Sie sich bestätigen lassen, dass der Fachbetrieb die Planung, Geräteauswahl, den Einbau und die Instandhaltung der Anlage nach den einschlägigen Richtlinien vollzieht. Von entscheidender Bedeutung sind die Normenreihen DIN EN 50130, 50136 sowie der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3 gemäß neuesten Fassung. Die Einteilung der ÜMA/EMA erfolgt in verschiedene Sicherheitsgrade, wobei die Grade 2, 3 und 4 laut Polizei als zielführend sind.

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Quelle und Inspiration: http://www.einbruchschutz.polizei-beratung.de/

Bild: Photodune / AndreyPopov