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Mitgliedschaft im BDSW oder einem anderen Verband der Sicherheitsbranche

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Junge Unternehmer, die gerade eine Securityfirma gegründet haben, müssen sich mit einer Vielzahl von Themen auseinandersetzen. Dazu gehört auch die Frage, wie wichtig die Vernetzung in der Branche ist und welche Vereinigungen sich dafür eignen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen den BDSW sowie die wichtigsten anderen Branchenverbände vor, damit Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick über die führenden Interessenvertreter verschaffen können.

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat seinen Sitz in Frankfurt/Main und seine Hauptgeschäftsstelle im nahe gelegenen Bad Homburg. Seit 2011 unterhält er in der Berliner Friedrichstraße ein Hauptstadtbüro. Im BDSW sind etwa 900 Mitgliedsunternehmen zusammengeschlossen, was ihn zum größten deutschen Verband für das Sicherheitsgewerbe macht.

BDSW Verbandszweck

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Zusammenarbeit im Team © mohamed_hassan / pixabay

Der BDSW vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit sowie im Rahmen politischer Entscheidungsfindungsprozesse. Er leistet also Lobbyarbeit für die Sicherheitsindustrie, die bundesweit etwa 220.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und knapp 6 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet. Des Weiteren agiert der BDSW aber auch als Arbeitgeberverband und nimmt als solcher die Rolle als Sozialpartner und Tarifpartei wahr.

 

 

 

Seine Mitglieder informiert der Verband über branchenspezifische gesetzliche Regelungen und Anforderungen und unterstützt sie in gewerblichen Angelegenheiten. Darüber hinaus verfolgt er wettbewerbswidrige Handlungen und andere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Verband hat sich außerdem der ständigen Qualitätsverbesserung in der Sicherheitsbranche verschrieben. Hier leistet insbesondere der Fachausschuss „Ausbildung“ Pionierarbeit. Der Fachausschuss behandelt alle Themen rund um die Ausbildung und Qualifizierung (angehender) Sicherheitsmitarbeiter und forciert die Entwicklung staatlich anerkannter Ausbildungsberufe und Berufsabschlüsse für die Branche.

Der Verband unterhält außerdem einen Arbeitskreis „Junge Unternehmer“, der dem Berufsnachwuchs bei der Übernahme von Leitungsfunktionen in Sicherheitsunternehmen fördern und unterstützen will.

Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge im BDSW

Die ordentliche Mitgliedschaft steht jedem Sicherheitsunternehmen offen, das § 34a GewO unterliegt (hier erfahren Sie mehr zum § 34a GewO). Mitglied werden können dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen. Darüber hinaus können Interessierte, zum Beispiel Kundenunternehmen, die außerordentliche Mitgliedschaft erwerben. Die Mitglieder erhalten durch den Verband fachspezifische Informationen, Beratung und Unterstützung in allen branchenspezifischen Belangen. Im Gegenzug sind sie dazu verpflichtet, den Verband bei der Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse seiner Organe zu beachten. Sie sind insbesondere verpflichtet, die vom BDSW ausgehandelten Tarifverträge einzuhalten. Des Weiteren sind die Mitglieder angehalten, sich im Wettbewerb fair zu verhalten und auf unlautere Praktiken, insbesondere bei der Beschäftigung und Vergütung von Mitarbeitern sowie bei der Werbung für ihre Dienstleistungen, zu verzichten.

Ein Sicherheitsdienst oder ein Sicherheitsunternehmer, der Mitglied werden möchte, muss dazu das auf der Homepage bereit gestellte Formular des Verbandes ausfüllen (Beitrittsformular). Die Aufnahme setzt die Beantwortung eines Fragebogens voraus. Gefragt wird beispielsweise nach dem Werdegang der Mitglieder und der Geschäftsführung. Auch die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie der Bruttoumsatz des letzten Geschäftsjahres ist hierfür relevant. Interessiert ist der Verband aber auch an den Methoden der Personalauswahl und den Schulungsangeboten. Des weiteren müssen eine Reihe von Unterlagen, z.B. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes eingereicht werden.

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Mitgliedsbeitrag © kschneider2991 / pixabay

Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Beitragsordnung festgelegt. Die Kosten der Mitgliedschaft setzen sich dabei aus einem Aufnahmebeitrag und einem Jahresbeitrag zusammen. Beide Gebührenbestandteile sind gestaffelt. Der Aufnahmebeitrag beträgt für Unternehmen mit einer Jahreslohnsumme bis zu 1 Million Euro 840 Euro. Er steigt mit jeder weiteren Million Lohnsumme bis zum Höchstbetrag von 1.838 Euro, der ab einer Lohnsumme von 5 Millionen Euro fällig wird.

 

 

 

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 2,30 Promille der Jahreslohnsumme, sofern diese 1,3 Millionen Euro nicht übersteigt. Auf den überschießenden Betrag werden weitere 0,20 Promille erhoben und auf die so ermittelte Summe nochmals 5 Prozent aufgeschlagen. Ein Sicherheitsdienstleister mit einer Lohnsumme von 1,5 Millionen Euro zahlt also 3.181,50 Euro (= 2,5 Promille von 1,3 Millionen € (2.990 €) + 0,2 Promille von 200.000 € (40 €) + 5 Prozent von 3.030 €).
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 840 Euro.
(Siehe https://www.bdsw.de).

Welche Branchenverbände gibt es sonst noch?

Die Unternehmen des Sicherheitsgewerbes haben noch etwa ein halbes Dutzend anderer Verbände gegründet, die überwiegend auf Mitglieder spezialisiert sind, die spezifische Sicherheitsdienstleistungen erbringen. Darüber hinaus haben sich aber auch die mittelständischen Unternehmen zu einem eigenen Verband zusammengeschlossen.

Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen e.V. (BVMS)

Der BVMS wurde 2014 in Nürnberg gegründet und hat seinen Sitz in Frankfurt/Main, die Geschäftsstelle befindet sich in Dortmund. Er vertritt die Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen und nimmt nur Mitglieder auf, die maximal 1.000 Personen beschäftigen. Anders als der BDSW ist der Verband nicht nur auf etablierte Firmen fokussiert, sondern unterstützt ganz gezielt auch junge Unternehmerinnen und Unternehmer in der Sicherheitsbranche.
(Siehe https://bvms.net/).

Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW)

Dieser Verband ist vor allem für junge Sicherheitsdienstleister interessant, die sich auf Geld- und Werttransporte spezialisieren wollen. Der BDGW ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, in dem derzeit 33 ordentlichen Mitglieder aus dem Bereich Geld- und Wertdienstleistung zusammengeschlossen sind, die knapp 90 Prozent des Anbietermarktes abdecken. Der Verband steht auch Unternehmen offen, die Zusatzdienstleistungen wie etwa die Bereitstellung von Spezialfahrzeugen oder Sicherheitstechnik anbieten. Der BDGW vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, dem Handel, der Versicherungsbranche und der Deutschen Bundesbank.
(Siehe https://www.bdgw.de).

Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS)

Der 2017 gegründete BDLS ist der jüngste Teilnehmer auf dem Verbands-Parkett. Er vertritt insbesondere die (tarif-) politischen Interessen der Unternehmen, die an Flughäfen den Luftverkehr schützen. In diesem Marktsegment arbeiten 23.000 Beschäftigte, welche die Sicherheit von mehr als 220 Millionen Passagieren sowie kapp 5 Millionen Tonnen Luftfracht gewährleisten. Der BDLS hat es sich zum Ziel gesetzt, zur Verbesserung der Luftsicherheit beizutragen. Dabei hat er neben den Interessen seiner 23 Mitgliedsunternehmen auch die überragenden Belange der deutschen Volkswirtschaft im Auge, für die ein funktionstüchtiger Luftverkehr, nach Meinung des Verbands, unverzichtbar ist.
(Siehe https://www.bdls.aero/).

Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs)

Der bvvs versteht sich als der zentrale und neutrale Interessenvertreter derjenigen, denen eine qualitative Weiterentwicklung der komplexen und vielschichtigen Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungssicherheit ein Anliegen ist. Der Verband will die öffentliche Sensibilität für das Thema Veranstaltungssicherheit steigern und selbst durch die Ausarbeitung allgemeingültiger Standards zu einer Qualitätsverbesserung beitragen. Er versteht sich außerdem als Netzwerk und zentrale Plattform für den Austausch zwischen Anbietern und Nachfragern von Sicherheitsdienstleistungen im Veranstaltungssektor.
(Siehe http://bvvs.org/).

Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI)

Der VDSI ist kein klassischer Verband der Security-Branche, er ist aber der bundesweit größte Verein, der sich dem Thema „Sicherheit bei der Arbeit“ widmet. Hier treffen Sicherheitsdienstleister auf Entscheidungsträger aus dem Bereich Gesundheit und Soziales, weshalb der Verband besonders für junge Unternehmer interessant ist. Vorallem für jene, die sich auf Wach- und Pförtnerdienstleistungen sowie die Durchführung von Spezialtransporten und anderen Sicherheitsleistungen in diesem Bereich spezialisieren möchten.
(Siehe https://www.vdsi.de).

Vor- und Nachteile einer Verbandsmitgliedschaft

Als Einzelkämpfer haben es Unternehmensgründer auch in der Sicherheitsbranche schwer. Die Mitgliedschaft in einem Verband liefert deshalb eine ganze Reihe von Vorteilen. Zum einen werden Sie durch die Vereinszeitung oder durch Newsletter stets über bevorstehende Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen informiert und erhalten gleichzeitig Tipps, wie Sie die neuen Regelungen am besten umsetzen. Für einen Einzelunternehmer oder einen kleinen Betrieb, der sich keine Justitiarin leisten kann, ist dies eine nicht zu unterschätzende Erleichterung. Zudem die meisten Verbände ihren zahlenden Mitglieder auch ganz konkret Rechtsrat erteilen und sie auch im Kampf mit den Behörden und der Bürokratie aktiv unterstützen.

Der wohl größte Vorteil besteht aber in der Möglichkeit, ein Netzwerk zu gründen. Neulinge lernen so von alten Hasen noch ein paar Tricks und können aufgrund guter Kontakte auch einmal kurzfristig einen Auftrag übernehmen, für den die eigenen Ressourcen eigentlich gar nicht reichen. Auf den Tagungen und Kongressen oder der Mitgliedsversammlung, die jeder Verein wenigstens einmal im Jahr abhält, besteht außerdem die Möglichkeit, mit potentiellen Kunden in Kontakt zu kommen, da viele Verbände auch Vertreter der Nachfrageseite aufnehmen.

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Kalkulation © moreharmony / pixabay

Nachteile ergeben sich aus der Mitgliedschaft in einem Verband, sieht man einmal von den Mitgliedsbeiträgen ab, keine. Eine Ausnahme bilden lediglich Organisationen wie der BDSW, die nicht nur Interessenvertreter, sondern auch Tarifpartei sind. In diesem Fall besteht für die Mitglieder ebenfalls Tarifbindung. Kleine oder noch sehr junge Unternehmen kann dies gegebenenfalls überfordern. Allerdings lässt sich eine Mitgliedschaft in einem Verein jederzeit wieder kündigen. Der Jahresbeitrag ist dann meist verwirkt, alle anderen Verpflichtungen erlöschen aber mit sofortiger Wirkung.

Das Risiko einer Verbandsmitgliedschaft ist letztendlich also rein finanzieller Natur und die Beträge, die dabei im Raum stehen, sind überschaubar.