Gerade am Anfang einer Unternehmensgründung kann es zu Unterbesetzungen kommen, da wenn überhaupt noch wenig eigene Mitarbeiter eingestellt worden sind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob es sinnvoll ist, gegebenenfalls Mitarbeiter über Subdienstleister zu beschäftigen um kurzfristig über eine größere Anzahl an Sicherheitspersonal zu verfügen.
Die Verantwortung trägt der Auftraggeber
Laut der deutschen Gewerbeordnung trägt das Unternehmen, welches die Dienste eines Subdienstleisters in Anspruch nimmt, die alleinige Verantwortung für die sachkundige und fachkundige Qualifikation der Arbeitnehmer, sprich des Personals, das man von anderen Firmen zur Verfügung gestellt bekommt. Dies soll heißen, dass eine Firma, die aufgrund von Personalengpässen auf zusätzliches Personal von Subdienstleistern angewiesen ist, rechtlich für dieses Personal haftet.
Ausreichend qualifiziertes Personal
In der Praxis nachzuvollziehen, welcher Arbeitnehmer ausreichend qualifiziert ist, ist nur mit erhöhtem Aufwand nachzuvollziehen. Diesbezüglich müsste der Sicherheitsunternehmer, welcher auf Subpersonal zurückgreift jedes Mal die fachliche Qualifikation des zur Verfügung gestellten Personals überprüfen. Sollte das nicht geschehen und sich bei der praktischen Ausübung der Tätigkeit Probleme ergeben, haftet das Unternehmen das dieses Personal engagiert hat.
So kann es zum Beispiel sein, dass ein Unternehmen den Auftrag erhält, die Sicherheit bei einer Veranstaltung zu gewährleisten. Wenn, nun ein Arbeitnehmer eines Subunternehmers nicht fachgerecht auf ein Vorkommnis reagiert und sich daraus Sach- oder Personenschaden ergibt, haftet das Unternehmen, welches den Arbeitnehmer angefordert hat.
Welche Kosten müssen getragen werden?
Auch wirtschaftlich gesehen, ist das Heranziehen von Personal das ein Sub- unternehmen zur Verfügung stellt, kritisch zu betrachten. Dies trifft in besonderem Maße auf Kleinunternehmen zu. Der Grund hierfür ist die Verantwortlichkeit des Subunternehmers, dass sein Personal bei der zuständigen Kranken- und Rentenversicherung versichert ist.
Diese Kosten werden selbstverständlich vom Subunternehmen mit in die Kalkulation einbezogen. In den seltensten Fällen kommt es zu einer vertraglichen Übereinkunft, in welcher das Unternehmen das zusätzliche Personal anfordert, die Kosten für die Kranken- und Rentenversicherung übernimmt.
Einzige Ausnahme wäre, wenn ein Subunternehmen im Rahmen eines Outsourcing-Prozesses ausgelagert wurde, sodass es zwar Personal im Sinne eines Subunternehmens zur Verfügung stellt, dieses aber, meist aus steuerlichen Gründen, die Einkünfte aus dieser Tätigkeit, selbst versteuert.
Aus den oben genannten Fakten ergeben sich für ein Unternehmen die folgenden Schlussfolgerungen:
Personal von einem Subunternehmer zu engagieren, ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Es kann kaum garantiert werden, dass das zur Verfügung gestellte Personal wirklich über die nötige fachliche Qualifikation verfügt.
Außerdem ist es fraglich, ob es wirtschaftlich ein sinnvolles Unterfangen darstellt, wenn ein Einzelnehmen auf zusätzliches Personal von außen zurückgreifen muss.
Vor- und Nachteile bei der Beschäftigung eigener Mitarbeiter
Die Vorteile
- Gewährleistung der fachlichen und berufsspezifischen Qualifikation und die sich daraus ergebende rechtliche Sicherheit;
- steuerrechtliche Übersicht ist zu jeder Zeit gegeben;
- Planungssicherheit;
- die Verantwortlichkeit liegt im alleinigen Handeln der eigenen Mitarbeiter
Die Frage, ob man als Jungunternehmer eigenes Personal beschäftigen sollte oder notfalls auf Subunternehmen zurückgreifen soll, ist nicht zuletzt auch eine Frage des organischen Wachstums. Wenn man als Kleinunternehmen in den unterschiedlichen Bereichen eines Sicherheitsunternehmens tätig sein will, sollte man vor allem darauf achten nur so viele Aufträge anzunehmen, wie man aufgrund des Personalstandes bewältigen kann. Die Risiken, welche sich aus der Beschäftigung von zusätzlichem Personal ergeben, stehen kaum in Relevanz mit etwaigen rechtlichen und finanziellen Erfordernissen.
Erst wenn das eigene Unternehmen mithilfe des eigenen fachlich qualifizierten Personals organisch gewachsen ist, sollte man in Ausnahmefällen auf Subunternehmen zurückgreifen.
Die Nachteile
Nachteile bei der Beschäftigung eigener Mitarbeiter sind ausschließlich finanzieller Natur. Bei der Einstellung von Personal für das eigene Sicherheitsunternehmen müssen gewisse Regelungen beachtet werden. Außerdem fallen regelmäßige Kosten an, die für die eigenen Mitarbeiter aufgebracht werden müssen. Welche gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen und welche Kosten die Einstellung eigener Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe zur Folge hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Fazit
Eine Sicherheitsfirma kann, abhängig von der jeweiligen Marktlage und der jeweiligen Region, in der es tätig werden möchte, ein profitables Unternehmen darstellen. Vorausgesetzt man setzt auf die eigene Personal und deren fachliche Expertise. Fremdpersonal sollte, besonders in diesem Gewerbe, nur dann herangezogen werden, wenn sich über das jeweilige Subunternehmen ausreichend informiert wurde.
Verfügt dieses über hervorragende Reverenzen und wurde eventuell schon eigene Erfahrung mit diesem gemacht, kann die Inanspruchnahme des Subdienstleisters dennoch lohnenswert sein.