Welche Tariflöhne zahlt die Sicherheitsbranche?
Wie in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft gibt es auch in der Sicherheitsbranche Tarifverträge. Zusätzlich gilt ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,19 € je Stunde, ab dem 1. Januar 2020 von 9,35 € je Stunde.
Nach § 34 a GewO (Gewerbeordnung) gibt es für Sicherheitsunternehmen zusätzlich noch die tariflichen Vereinbarungen der einzelnen Bundesländer. Diese sind verbindlich für das Gewerbe. 2018 hat ver.di für über 52.000 Beschäftigte der Wach- und Sicherheitsbranche die Tarifverhandlungen mit dem besten Ergebnis der letzten 10 Jahre in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.
Erreicht wurde eine Lohnsteigerung der 13 Lohngruppen von 6 bis 10,1% für die nächsten 24 Monate. Ein Großteil der Beschäftigten befindet sich in den untersten Lohngruppen, für die die Löhne um 8,1 % auf 11 € pro Stunde steigen, ab 1. Januar 2020. So konnte der Abstand zu einem gesetzlichen Mindestlohn weiter ausgebaut werden.
Bedingt durch die neue Lohnstruktur besteht für viele auch die Chance einer Höhergruppierung. Meister für Sicherheit und Schutz werden nun erstmalig mit 18 € pro Stunde vergütet.
Ab dem 1. Januar 2019 betragen in der untersten Lohngruppe bundesweit die Stundengrundlöhne der privaten Sicherheitsdienste mindestens 10,00 Euro. Seit dem 1. Dezember gilt dieser Wert bereits in Brandenburg, Berlin, Hessen, Bremen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Rheinland-Pfalz und ist zum Teil sogar überschritten.
Thüringen und Sachsen folgten am 1. Januar 2019. In der untersten Lohngruppe steigen die Löhne zum gleichen Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auf jeweils 10,58 € Brutto. Hinzu kommen noch die für das Gewerbe typischen Zulagen für die Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit. Damit liegen die Mindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 € welcher seit 2019 gilt.
Was wird wo, für welche Arbeit bezahlt?
Lange Zeit gab es in der Sicherheitsbranche nur do-it-yourself-Mitarbeiter. Dieser Zustand hat sich seit dem Jahre 2002 geändert, denn zu diesem Zeitpunkt wurde der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf der „Fachkräfte für Schutz und Sicherheit“ ins Leben gerufen.
Die Brutto-Gehälter der Sicherheitsdienste sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt verdient eine Frau im Sicherheitsdienst ca. 1.841 €, Männer ca. 2.155 €. Da es im Sicherheitsdienst allgemein sehr unterschiedliche Jobs gibt, unterscheiden sich auch hier wieder die Gehälter. So verdienen zum Beispiel:
- Wach- und Sicherheitsfachmann: 1.797 €
- Fachkraft in Geld-, Wert- und Sicherheitstransport: 2.155 €
- Personenschutz männlich / weiblich: 2.826 €
- Sicherheitsmitarbeiter männlich / weiblich: 1.470 €
- Werkschutzfachmann männlich / weiblich: 1.702 €
- Warenhausdetektiv männlich / weiblich: 1.749 €
- Pförtner männlich / weiblich: 1.875 €
Die Bandbreite der Bruttoverdienste zieht sich je nach Tätigkeit weiter fort. Wesentlich entscheidender ist jedoch die Tatsache, dass über die Hälfte der 260.000 Mitarbeiter im Bereich Sicherheit deutlich höher bezahlt werden. In Zahlen ausgedrückt, sind das 23.000 Mitarbeiter in der Luftsicherheit, rund 10.000 die militärischen Anlagen schützen, 12.000 im Bereich Geld -und Wertdiensten, 21.000 Revierfahrer und Beschäftigte in den Notruf- und Serviceleitstellen.
Dann kommen noch 15.000 Angestellte in der Verwaltung hinzu und 30.000 Bedienstete im qualifizierten Werkschutz, mit einer weiteren Qualifikation im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz. Es gibt bundesweit 450 Lohngruppen mit 70 Tarifverträgen. So ist es für Außenstehende nicht immer leicht und manchmal auch recht kompliziert, diese zu durchschauen.
Diese Zahlen zeigen deutlich die Vielschichtigkeit der Sicherheitsdienste im privaten Bereich, sowie einer länderbezogenen Politik im Tarifbereich wieder. Gesamt gesehen betreibt der BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) mit den Gewerkschaften eine sehr erfolgreiche Tarifpolitik. Das statistische Bundesamt hat im Bereich der Tarifbindung festgestellt, dass 67 % aller Beschäftigten der Branche tarifgebunden sind.
Gibt es Fälle, wo der Mindestlohn umgangen wurde?
Leider kommt es wie auch in anderen Branchen offensichtlich vor, dass einige schwarze Schafe tricksen, um den Mindestlohn noch zu unterbieten. Da legen Unternehmer Fahrtzeiten und Pausen so, wie es am günstigsten für den Unternehmer ist. Eine andere Masche ist, Mitarbeitern in eigenen Wohnungen unterzubringen und dafür eine ungerechtfertigt hohe Miete vom Lohn abzuziehen. Es kann aber auch passieren, dass der Mindestlohn um ein paar Cent pro Stunde reduziert wird und als Grund die Dienstkleidung angegeben wird.
Welche Dokumentationspflichten gibt es?
Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 € je Stunde, ab dem 1. Januar 2020 von 9,35 € je Stunde. Zwar zählt die Sicherheitsbranche nicht zu den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, die eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht haben. Dennoch ist es hilfreich bei Kontrollen die Arbeitszeit erfasst zu haben.
Dokumentation: Was muss wie notiert werden?
Das gibt das Ministerium vor. Auf einem Zettel oder Vordruck muss der Arbeitgeber notieren (oder notieren lassen):
- Beginn der Arbeitszeit (für jeden Arbeitstag)
- das Ende der Arbeitszeit (ebenfalls für jeden Arbeitstag)
- die Dauer der täglichen Arbeitszeit, also die Stunden. Achtung: Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit, sind also heraus zurechnen. Die konkrete Dauer und Lage der jeweiligen Pausen muss der Arbeitgeber nicht aufzeichnen.
Dokumentation: Was ist noch zu berücksichtigen?
- Es ist egal, ob die Liste handschriftlich oder maschinell erstellt und ausgefüllt wird.
- Unterschriften des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers sind nicht erforderlich.
- Dass die Liste korrekt ist, hat der Arbeitgeber sicherzustellen.
- Die Arbeitszeit muss bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert sein, also eine Woche später.
- Das Dokument verbleibt beim Arbeitgeber. Bei einer Kontrolle durch den Zoll muss es es vorzeigen. Es ist also ratsam, die aktuelle Aufzeichnung griffbereit zu haben.
Wer kontrolliert den Mindestlohn und wie?
Wenn der Zoll zu einer Kontrolle erscheint, ist in den meisten Fällen Schwarzarbeit im Spiel, das ist aber bei weitem nicht alles, denn der Zoll mit der Abteilung „Finanzkontrolle“ kümmert sich auch um die Mindestlöhne in Deutschland und kontrolliert deren Einhaltung, wenn der Tarifvertrag es vorsieht.
Im Koalitionsvertrag steht der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Die Finanzkontrolle „Schwarzarbeit“ kontrolliert diese. Sie kümmert sich aber vorrangig um die so genannte Schattenwirtschaft in Deutschland. Ebenso wie bei den Schwarzarbeit-Kontrollen prüfen die Prüfer bei den Mindestlohn-Kontrollen Beschäftigte, Betriebe, und Arbeitsverträge ganz akribisch.
Kontrolle der Löhne
Zahlen Arbeitgeber weniger als es die geltenden tariflichen Löhne vorsehen, droht ein Bußgeld, da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Geregelt wird es vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AentG). Dem Mindestlohn-Sünder können Geldbußen von bis zu 500.000 € drohen.
Die Kontrolle der Mindestlöhne ist eindeutig geregelt, dennoch gibt es in der Praxis immer wieder Probleme. So wie der Zoll es gerne hätte können die Kontrollen leider nicht immer durchgeführt werden. Es mangelt bei den Behörden an guten Mitarbeitern. Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber-Überprüfung, ob dieser auch korrekt den Mindestlohn zahlt, sehr zeitaufwendig.
Fazit: Wer auch immer in der Sicherheitsbranche tätig ist, bekommt in der Regel einen Tariflohn. Dieser liegt über dem Mindestlohn. Arbeitszeiten sind tariflich vorgegeben, ebenso die Zeiten der unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen. Verstöße werden von der Finanzkontrolle des Zolls überwacht und so kann sich jeder Mitarbeiter der Sicherheitsbranche sicher sein, in einem guten Umfeld in Zukunft tätig zu sein.