Durchschnittlich sind in Deutschland über 90% aller ausgelösten Alarme harmlos. Laut der Polizei Hessen müssen die Beamten bundesweit ca. 500.000 Mal pro Jahr wegen eines Falschalarms ausrücken. Diese kosten die Unternehmen bzw. die Betreiber der Alarmanlagen viel Geld. Daher zeigt Ihnen dieser Ratgeber Möglichkeiten zur Vermeidung eines Falschalarmes auf.
Definition und Unterscheidung von „Falschalarm“ und „Fehlalarm“
Als Falschalarm bezeichnet man einen manuell oder von Gefahrenmeldeanlagen automatisch ausgelösten Alarm, der keinen realen Hintergrund hat. Ihm geht also keine tatsächlich vorhandene Gefährdung durch Einbruch, Brand oder Überfall voraus. Dieser Alarm wird auch irrtümlich oder missbräuchlich ausgelöst und führt zu keinem oder einem unnötigen Polizei- oder Feuerwehreinsatz.
Unter Fehlalarm hingegen versteht man einen nicht stattgefundenen Alarm, also das Ausbleiben eines Alarms. Meist verursachen verspätete oder nicht ausreichende Wartung, unzureichender Umfang der Alarmanlage, nicht fachgerechte Installation oder mangelhafte Ausrichtung der Bewegungsmelder einen Fehlalarm.
Die Folgen für verschiedene Personen oder Personengruppen nach einem Falschalarm
Ein Einsatz, der durch einen falschen Alarm ausgelöst wird, verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern belastet auch Kapazitäten der Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, die anderswo dringend gebraucht werden. Die Folgen können jeden betreffen. Zudem versuchen die alarmierten Einsatzkräfte, unter der Annahme einer Gefahrensituation, möglichst schnell zu den Einsatzorten zu kommen. Dies führt dann zu unnötigen Gefahrensituationen im Straßenverkehr.
Wiederholte Falschalarmierung birgt außerdem die große Gefahr einer Gewöhnung der alarmierten Personengruppen. So ignoriert man mitunter „echte“ Alarme oder man erkennt sie nicht mehr als solche. Ein gutes Beispiel hierfür sind Alarmanlagen an Autos. Diese empfindet die Umgebung meist nur noch als Ruhestörung.
„Alarmvorprüfung“ – der Vorgang zwischen Alarm und Einsatz
Eine sofortige Weiterleitung des Alarms an die zuständige Behörde ist nur noch bei ganz bestimmten Risikogruppen möglich. Um die Ressourcen der Einsatzkräfte nicht unnötig zu belasten und Kosten zu sparen, wird eine so genannte „Alarmvorprüfung„, auch Alarmverifikation genannt, durchgeführt. Diese muss durch die Betreiber einer Meldeanlage gewährleistet werden.
Die Alarmvorprüfung verläuft nach einem Alarmplan, der die einzelnen Schritte im Ernstfall festlegt und vor der Installation der Alarmanlage mit dem Wachdienst, oder der Notrufleitstelle abgesprochen wird. Nach Alarmauslösung wird dieser dem Operator oder der Notrufleitstelle gemeldet und dann vor Ort oder mittels Fernüberwachung überprüft. Nur im Falle eines tatsächlichen Notfalls verständigt man daraufhin Einsatzkräfte und alle auf dem Alarmplan vermerkten Personen.
Falschalarm – Verschiedene Arten sowie Ursachen und wie man diese vermeiden kann
Arten und Ursachen
Technischer Alarm
Durch technische Defekte an einer Einbruchmeldeanlage oder Brandmeldeanlage kann es zur Fehlauslösung kommen. Hierfür können technische Mängel in der Sensorik oder defekte Brandmelder verantwortlich sein. Auch lösen oft unbrauchbare Techniken zur Alarmerkennung, wie zum Beispiel Infraschall oder Luftdruckänderungen, unnötig Alarm aus. Infraschallquellen sind beispielsweise vorbeifahrende Fahrzeuge, Waschmaschinen oder Kühlschränke, die überall vorkommen können. Des Weiteren werden auch Vibrations-Sensoren durch leichte Erschütterungen oder Bohren von Handwerkern ausgelöst.
Täuschungsalarm
Dieser Alarm wird durch Täuschungseffekte, die der realen Gefahr sehr ähnlich sind, hervorgerufen, wie Küchendämpfe, Zigaretten- oder anderer Qualm, die den Rauchwarnmelder aktivieren. Auch nicht abgeschaltete Brandmelder lösen häufig Alarm aus, wenn man diese bei Heißarbeiten, beispielsweise Schweißen, nicht abstellt. Ebenso können Tiere sensible Bewegungsmelder auslösen, da sie eine menschliche Bewegung vortäuschen.
Vermeiden und Verhindern falscher Alarme:
Um fälschlich ausgelöste Alarme konsequenter zu vermeiden, ist zunächst die Optimierung der technischen (mechanisch oder elektrisch) und baulichen „Zwangsläufigkeit“ eine vielversprechende Maßnahme. Dies bedeutet die Einstellung von Schutzmaßnahmen, durch die die zwangsläufige, in jedem Fall stattfindende Scharfschaltung des Alarms oder unnötige Auslösung verhindert wird. So wird das System nur scharfgestellt, wenn zum Beispiel die ordnungsgemäße Funktion gewährleistet ist bzw. Sperrschlösser sorgen dafür, dass das Gebäude erst nach Abschalten der Anlage betreten werden kann.
Ebenfalls hilft jede Form der Alarmvorprüfung, eine Falschmeldung zu verhindern und Kosten zu sparen. Die Verifizierung durch den Wachdienst oder die Fernüberwachung kann nämlich oft einen kostenpflichtigen Einsatz vermeiden.
Verhinderung technischer Alarme
- Grenzen Sie echte Auslösekriterien von häufig vorkommenden Umwelteinflüssen ab.
- Zweimeldungsabhängigkeit durch verschiedene Brandmelder.
- Verschieben Sie die Meldung um maximal drei Minuten, damit eingewiesene Personen diese vorher überprüfen können.
- Entscheiden Sie sich außerdem nur für die Installation zertifizierter Gefahrenmeldeanlagen ab Grad 2 und höher.
Verhinderung von Täuschungsalarmen
- Stellen Sie einen Brandschutzbeauftragten ein.
- Führen Sie Umbauarbeiten an Gebäuden nur unter der Aufsicht von Brandschutz-Spezialisten durch.
- Darüber hinaus sind eine regelmäßige Überprüfung und einwandfreie Wartung der Meldeanlagen essentiell.
- Schließen Sie vorhersehbare Täuschungsquellen aus.
- Nutzen Sie Mehrsensormelder. Diese kann man auf bestimmte Situationen parametrieren.
Wer übernimmt die Kosten bei Einsätzen der Polizei oder Feuerwehr
Ein Einsatz aufgrund eines Falschalarms ist für den Betreiber der Alarmanlage grundsätzlich ganz oder teilweise kostenpflichtig, wenn man den Alarm nicht als Falschmeldung erkennt. Häufig wird von Fall zu Fall entschieden. Manchmal fordert auch die Serviceleitstelle die Kosten.
Personen, die vorsätzlich einen Falschalarm auslösen (böswilliger Alarm), sind schadenersatzpflichtig und können nach § 145 StGB strafrechtlich belangt werden. Neben der Übernahme der Kosten droht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Auf aufmerksame Passanten oder Nachbarn hingegen kommen in keinem Fall Kosten zu, da sonst die Redlichkeit bestraft und Personen so eventuell von weiteren Notrufen abgehalten werden würden.
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