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Ratgeber: Sachkundeprüfung nach §34a GewO



zukunft sachkundeprüfung 34aAllgemeines

Das Bewachungsgewerbe ist deutlich im Aufwind. Das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung wird – sowohl beim unternehmerischen als auch privaten Bedarf – immer größer. Es gilt, Personen, Immobilien und Sachwerte sowie die Sicherheit auf Events professionell zu schützen. Die Gründung eines Sicherheitsunternehmens ist ein Unterfangen, das mit einer positiven Prognose für die unternehmerische Zukunft verbunden ist. Doch dafür benötigt man eine bestandene Sachkundeprüfung §34a.

Neben den üblichen unternehmerischen Hürden ist die Sachkundeprüfung wohl der wichtigste Pfeiler, auf dem ein Sicherheitsunternehmens aufbaut. Unter den zukünftigen Existenzgründern in der Sicherheitsbranche herrscht in Bezug auf diese Prüfung oft Unsicherheit.Wo ist die Vorschrift zu finden? Braucht wirklich jeder Existenzgründer eines Security-Unternehmens diesen Nachweis? Wo und auf welchem Weg kann die Prüfung abgelegt werden? Was sind die Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden? Welche für einen Sicherheitsdienst relevanten Themen werden abgedeckt und was kosten Kurs und Prüfung? In diesem Ratgeber werden alle wichtigen Fragen rund um die Sachkundeprüfung abgedeckt.


Was ist die Sachkundeprüfung?

Wer ein Gewerbe – gleich welcher Art – gründen möchte, unterliegt automatisch der Gewerbeordnung (kurz: GewO). Die einzelnen Abschnitte dieser Verordnung regeln Sachverhalte, die sich auf unterschiedliche Branchen beziehen. Für die Sicherheitsbranche und damit für alle, die mit dem Gedanken spielen, eine Sicherheitsfirma zu gründen, ist Paragraph 34a relevant. Der entscheidende Hinweis auf die erforderliche Prüfung der Sachkunde wird bereits im ersten Satz gegeben. Hier heißt es:

„Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden … .“

Eine dieser Auflagen ist es, die Prüfung der Sachkunde für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe nachzuweisen, bevor die eigentliche Sicherheitsfirma gegründet wird. Dies steht in folgendem Punkt:

„Die Erlaubnis (Anmerkung: für die Gründung und den Betrieb einer Sicherheitsfirma) ist zu versagen, wenn … der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen besitzt“.

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Wer benötigt den Nachweis einer Sachkundeprüfung?

Die Prüfung wird für verschiedene Einsatzbereiche im Bereich Sicherheit vorgeschrieben. Das gilt vor allem für die klassischen Aufgabengebiete im Bewachungsgewerbe wie das Überwachen von Eingängen zu Diskotheken oder Großveranstaltungen, für den Personenschutz, für die Tätigkeit als Detektiv in Kaufhäusern oder – augenblicklich sehr aktuell – die Überwachung und Sicherstellung der Sicherheit im Hinblick auf die Unterkünfte von Flüchtlingen.

Gut zu wissen und oft verwechselt: Nicht immer ist es dabei allerdings von Bedeutung und vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die ausführenden Mitarbeiter einer Firma im Bereich Security über den einschlägigen Sachkundenachweis verfügen. Vielfach ist die erfolgreich abgelegte Prüfung nur für diejenigen vorgeschrieben, die eine leitende Funktion beim jeweiligen Sicherheitsdienst ausüben. Auskünfte hierzu erteilt die für die jeweilige Stadt zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Was bringt die Sachkundeprüfung?

Natürlich ist der Sachkundenachweis in erster Linie eine Grundvoraussetzung für das Gründen und den Betrieb eines Unternehmens im Bewachungsgewerbe. Doch der Kompetenznachweis im Hinblick auf die Sachkunde auf dem Gebiet von Sicherheitsleistung und Security hat für den jeweiligen Besitzer noch einige weitere deutliche Vorteile, die das Ablegen der Prüfung überaus sinnvoll machen:

  • Zum einen ist diese Form der Weiterbildung ein Zertifikat, das auf dem hart umkämpften Markt in der Branche Security immer wieder den Ausschlag für einen Auftrag geben kann. Denn gerade dann, wenn ein Unternehmen noch über keine oder nur wenig Erfahrung als Sicherheitsdienst verfügt, ist der Sachkundenachweis ein wichtiges Dokument für die erfolgreiche Bewerbung um einen Auftrag.
  • Zum anderen ist der Sachkundenachweis auch für alle Personen wichtig, die kein eigenes Gewerbe im Bereich Sicherheitsleistungen eröffnen wollen, sondern nach einem Job im Bewachungsgewerbe suchen. Hier ist der Nachweis der Sachkunde nach § 34a der Gewerbeordung eine wichige Qualifikation, die die Chancen auf den Einstieg oder einen besser bezahlten Job in der Branche deutlich verbessern.

Welche Themen umfasst der Sachkundenachweis?

Wer ein Bewachungsgewerbe gründet, oder im Sicherheitsgewerbe qualifiziert sein will, muss die Sachkundeprüfung ablegen. Generell müssen Bewerber über Wissen in neun verschiedenen Kernbereichen verfügen. Diese sind

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit
  2. Gewerberecht (hierzu gehören die Bestimmungen der Gewerbeordnung/GewO und der Bewachungsverordnung/BewV)
  3. Datenschutzrecht,
  4. Bürgerliches Recht (BGB)
  5. Straf- und Strafverfahrensrecht
  6. Waffenrecht
  7. einschlägige Vorschriften zur Verhütung von Unfällen
  8. Kernkompetenzen im Umgang mit Menschen
  9. Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik

Es nutzt einem Bewerber wenig, sich bei der Vorbereitung auf die Prüfung ausschließlich auf die Themenbereiche zu konzentrieren, die für den geplanten Tätigkeitsbereich in einem Unternehmen oder die Spezialisierung des späteren eigenen Unternehmens wichtig sind. Der Grund: Die Prüfung legt keinen Fokus auf den späteren Einsatzbereich des Bewerbers, sondern weist bei Bestehen grundlegende Kompetenzen auf dem gesamten breitgefächerten Feld der Sicherheitsbranche nach und gilt als Grundqualifikation für das ganze mögliche Aufgabenspektrum. Das bedeutet konkret: Für die Sachkundeprüfung ist jeder Teilbereich wichtig. Eine Spezialisierung auf einzelne Themen erweist sich sehr schnell als sinnlos.

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sachkundeprüfung testDie Prüfung

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO gliedert sich in zwei Teile auf.

Schriftlicher Teil:

Hier werden Fragen im System von Multiple Choice gestellt. Das bedeutet, dass es für jede der einzelnen Fragen einige Lösungsvorschläge gibt, von denen die jeweils richtigen auf dem Antwortbogen angekreuzt werden müssen. Hier ist es wichtig, die Aufgaben konzentriert durchzulesen. Nicht selten unterscheiden sich die einzelnen Antworten nämlich nur geringfügig voneinander. Wer also in der Fragestellung nur ein kleines Wort wie „nicht“ oder „kein“ überliest, wählt schnell die falsche Antwort aus. Und Flüchtigkeitsfehler summieren sich rasch, was ein Grund dafür ist, dass die Prüfung für die Sachkunde nicht selten mit hohen Durchfallquoten behaftet ist.

Die schriftliche Prüfung besteht aus 72 Multiple Choice-Aufgaben. Dafür sieht die IHK 2 Stunden Bearbeitungszeit vor. Von den Aufgaben, die alle neun Themenbereiche der Wissensprüfung abdecken, müssen mindestens 50 Prozent richtig beantwortet werden. Hilfsmittel sind für diese Prüfung nicht erlaubt. Nur derjenige, der die schriftliche Prüfung besteht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Mündlicher Teil:

Da die schriftliche Prüfung wegen des Multiple Choice-Aufbaus von der Pürfungskommission schnell mit der Hilfe einer Schablone ausgewertet werden kann, findet die mündliche Prüfung oft schon am gleichen Tag wie der schriftliche Teil statt. Dieser zweite Prüfungsteil kann entweder in Form eines Einzelgesprächs oder gleich für eine ganze Gruppe von Prüflingen abgehalten werden. Als Zeitdauer sind für jeden Prüfling etwa 15 Minuten festgesetzt.

In der mündlichen Prüfung werden dem Prüfling in der Regel konkrete Fälle vorgestellt, die sich in der Realität ereignen können. Der Prüfling soll hier erläutern, wie er vorgehen würde und warum er sich für das entsprechende Vorgehen entschieden hat. Neben Fragen, die sich auf das im Einzelfall geltende Recht beziehen, ist das Themengebiet „Umgang mit Menschen“ ein zentraler Schwerpunkt in der mündlichen Prüfung. Das wird bewusst auf der Grundlage des Wissens so gestaltet, dass eine umsichtige Menschenführung und eine gute Portion Menschenkenntnis eine Eskalation oft lindern oder bereits im Vorfeld vermeiden können und so einen wichtigen Beitrag zum Ziel Sicherheit leisten.

Wo findet die Prüfung statt?

Die Sachkundenachweis-Prüfung fällt traditionell in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese Prüfung legen Prüflinge oft in der Stadt ab, in der sie einen Sicherheitsdienst gründen möchten beziehungsweise in der ein Bewerber um einen Job im Bewachungsgewerbe wohnt. Es steht jedoch jedem Bewerber frei, die Sachkundeprüfung an einer beliebigen IHK in Deutschland abzulegen. Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland in Deutschland die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung an einer IHK abzulegen.

Die Prüfung bei der IHK kann nur nach einer vorherigen Anmeldung absolviert werden. Häufig muss hierzu eine Frist eingehalten werden, die in der Regel drei Wochen vor der Prüfung endet. Für die Anmeldung erhält der Bewerber von der gewählten IHK ein Standardformular zum Ausfüllen, das entweder per Post oder per Fax an die Kammer zurückgesandt werden kann.

Was kostet die Teilnahme an der Sachkundeprüfung?

Hier gibt es keine pauschale Gebührentabelle. Die einzelnen IHKs sind berechtigt, die Kosten für den Prüfling in Eigenregie festzulegen. Stand 2017 sind für die gesamte Prüfung ungefähr 150 Euro zu erwarten. Manchmal möchte ein Bewerber jedoch auch nur die mündliche Prüfung ablegen, weil er vorher nur den schriftlichen Teil bestanden hat. Hier kostet die Wiederholungsprüfung des mündlichen Abschnitts der Prüfung je nach IHK ungefähr zwischen 50 und 100 Euro.

Wichtig: Die Teilnahme an der Sachkundenachweis-Prüfung ist nur dann möglich,wenn die Prüfungsgebühren rechtzeitig bei der entsprechenden Industrie- und Handelskammer eingegangen sind. Die IHK sendet den Bewerbern die Rechnung gleich mit dem Anmeldeformular zu. Es liegt also im Interesse des Prüflings, die Summe unbedingt rechtzeitig zu überweisen.

Welche Voraussetzungen sind für die Sachkundeprüfung zu erfüllen?

Das Wichtigste gleich vorab: Die Prüfung der IHKs erfolgt ausschließlich auf Deutsch. Da selbst deutsche Muttersprachler aufgrund der anspruchsvollen Fragen bei dieser Prüfung nicht selten beim ersten Versuch durchfallen, sind ausreichende Deutschkenntnisse zu empfehlen. Das gilt für beide Prüfungsabschnitte. Denn im schriftlichen Fall sind die Fragen oft bewusst etwas kompliziert und damit irreführend formuliert. Und im mündlichen Teil sind aufgrund der Interviewform eine gute Ausdrucksfähigkeit sowie ein gutes Hörverständnis in der eventuellen Fremdsprache Deutsch ohnehin unverzichtbar.

Eine weitere Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Sachkundenachweisprüfung nach § 34a GewO ist, dass der Prüfling die erforderlichen Kenntnisse mitbringt. Denn nur sie zeigen den Prüfern, dass der Kandidat in der Lage ist, in unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Einsatzfeldern im Bewachungsgewerbe die Sicherheit von Personen, Immobilien oder Sachen zu gewährleisten. Der nächste Abschnitt informiert über die unterschiedlichen Wege, sich die einschlägigen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen.


Wie erwerbe ich das Wissen?

Hier gleich eine Warnung vorab: Es gibt immer wieder Bewerber, die schon über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Sicherheit / Security verfügen und daher meinen, aufgrund jahrelanger Erfahrung die Kompetenz für das Ablegen der Prüfung zu besitzen. Dies ist jedoch in aller Regel nicht so. Die Prüfung deckt breitgefächerte Sachverhalte ab und ist – wie die hohen Durchfallzahlen zeigen – ohne eine gezielte Vorbereitung kaum zu bewältigen.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, sich auf diese anspruchsvolle IHK-Prüfung gezielt vorzubereiten:

1. Präsenzkurse:

Hierbei handelt es sich um die klassische Unterrichtsform, bei der Lehrer eine Gruppe gezielt auf die Sachkundeprüfung vorbereitet und somit alles Wissenswerte vermittelt. Der Kurs deckt alle Teilbereiche der Sachkundeprüfung ab und bereitet gezielt darauf vor. Der Vorteil: Wenn bei den Schulungsteilnehmern Fragen aufkommen, werden diese sofort kompetent von der Lehrkraft beantwortet. Eine Häufung von Unklarheiten kann so bereits im Vorfeld häufig vermieden werden. Zudem haben die Lehrkräfte oft bereits jede Menge Erfahrung aus zahlreichen früheren Prüfungen und können ihre Schützlinge gezielt auf mögliche Fallstricke bei den verschiedenen Fragen hinweisen und auch sonst hilfreiche Tipps geben. Auch der mündliche Teil der Prüfung, das Interview mit dem Prüfer, kann anhand von konkreten Fallbeispielen im Präsenzkurs konkret trainiert werden.

Präsenzkurse werden von unterschiedlichen Bildungsträgern als Vollzeit- oder Teilzeitkurse angeboten. Vollzeitmaßnahmen bieten den Bewerbern die Möglichkeit, sich die für die Sachkundeprüfung erforderlichen Kenntnisse in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum anzueignen. Die Teilzeitkurse sind ideal für alle, die sich neben einer bereits laufenden beruflichen Tätigkeit weiterqualifizieren wollen. So können die Kenntnisse bequem, entweder an einigen Abenden in der Woche oder aber auch am Wochenende, erworben werden.

2. Online-Kurse:

Sie werden in den Zeiten von Multimedia und den variantenreichen Möglichkeiten des e-Learnings immer beliebter. Sie haben den Vorteil, dass sich jeder Bewerber sowohl zeitlich als auch räumlich flexibel auf die Sachkundeprüfung vorbereiten kann. In der Regel ist diese Form der Vorbereitung auf die Prüfung auch günstiger als der Kursunterricht bei einem örtlichen Bildungsträger.

Doch ist die Online-Vorbereitung auch mit einigen Nachteilen verbunden. Zum einen erfordert es vom Kandidaten eine gewisse Disziplin, sich das Wissen für die Sachkundeprüfung gezielt anzueignen und sich wirklich erst dann für die Prüfung anzumelden, wenn der Prüfungsstoff über alle relevanten Themen hinweg auch wirklich sitzt. Zum anderen steht beim e-Learning natürlich nicht ständig ein Lehrer für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, wie dies vor Ort der Fall ist.

3. Vorbereitung in Eigenregie:

Auch die selbstständige Vorbereitung ist eine Möglichkeit, sich gezielt in die Themen der Sachkunde für das Bewachungsgewerbe einzuarbeiten. Hierfür stehen eine Vielzahl von Lehr- beziehungsweise Lernmaterialien zur Verfügung. Womit man letzendlich arbeitet, steht jedem offen. Es ist eine Geschmackssache und eine Frage der individuellen Lerntechnik, was am besten funktioniert. Neben klassischen Lehrbüchern gibt es Lernhefte und Lernkarten sowie die Lern-App, die natürlich heutzutage nicht mehr fehlen darf. Sogar noch mehr als bei der Teilnahme an Online-Kursen sind hier Eigeninitiative, Selbstdisziplin sowie ein gesundes Maß an Selbsteinschätzung im Hinblick auf ausreichendes Wissen für die Sachkundeprüfung Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verlauf.

Welche Bildungsträger bieten die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung an?

Grundsätzlich steht es einem Bewerber frei, wo er sich das erforderliche Wissen für die Sachkunde im Bewachungsgewerbe aneignen möchte. Ein klassischer Bildungsträger ist die IHK selbst. Die Kosten für die IHK-Ausbildung sind häufig etwas höher, dafür dürfen Kandidaten aber von der hohen Kompetenz der Ausbilder ausgehen. Und: Eine Qualifikation, die durch die IHK als anerkanntem Bildungsträger zertifiziert ist, macht sich auch gut im Rahmen einer Bewerbung um einen guten Job im Sicherheitsgewerbe.

Hier einige Tipps bei der Auswahl eines geeigneten Bildungsträgers für die Weiterbildung. Wer jobsuchend ist oder eine Existenzgründung anstrebt, kann sich den Kurs oftmals vom Jobcenter bezahlen lassen. Hier ist bei den angebotenen Kursen also darauf zu achten, welche Maßnahmen vom Arbeitsamt als förderungswürdig anerkannt sind.

Kompetente Bildungsträger erkennen

Welche Ausbildungen vertrauenwürdig sind, erkennen Bewerber auch an Zertifizierungen, die von unabhängigen Instituten an Bildungsträger beziehungsweise deren Maßnahmen vergeben wurden. Hier ist zum Beispiel die Anerkennung durch den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine gute Richtlinie. Auch das Surfen in einschlägigen Online-Foren für die Sicherheitsbranche hilft oft. Denn der Austausch mit Gleichgesinnten und Experten aus dem Bereich hilft nicht nur in Bezug auf die Sachkundenachweisprüfung, sondern auch im Hinblick auf eine spätere Existenzgründung in auf diesem Sektor oder bei der Suche nach einem aussichtsreichen Job in diesem für die Sicherheit wichtigen Bereich.

Übrigens: Wer die Fortbildung aus eigener Kasse bezahlt, sollte sich die Belege dafür gut aufheben. Die mit der Sachkundeausbildung verbundenen Gebühren sind steuerlich abzugsfähig!


Fazit

sachkundeprüfung bestandenDie Sachkundeprüfung laut §34 GewO ist ein wichtiger Nachweis für alle, die eine Firma im Bewachungsgewerbe gründen wollen oder einen Job in diesem Bereich anstreben. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Prüfung, die grundsätzlich bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt wird. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ersteckt sich über neun für das Sicherheitsgewerbe relevante Teilbereiche. Die Prüfung wird in Deutschland grundsätzlich in deutscher Sprache abgehalten.

Aufgrund der vergleichweise anspruchsvollen Prüfung ist eine gezielte Vorbereitung dringend anzuraten. Diese ist auf unterschiedlichen, vom Prüfling frei zu wählenden Wegen möglich. Sowohl Präsenz- und Online-Kurse als auch das Selbstlernen zu Hause sind mögliche Optionen. Die Dauer und die Kosten für die Prüfungsvorbereitung hängen vom jeweils gewählten Weg ab. Die Kosten für die Pürfung vor der IHK belaufen sich auf etwa 150 Euro. Nur die mündliche Prüfung nachzuholen kostet ungefähr zwischen 50 und 100 Euro und ist problemlos möglich.

Wichtig zu wissen: Sicherheit ist gerade in der heutigen Zeit ein hohes Gut. Die Sicherheitsbranche erlebt einen Boom und eine Existenzgründung im Bewachungsgewerbe erweist sich oftmals als gute Perspektive für die berufliche Zukunft. Die Sachkundeprüfung erweist sich in diesem Zusammenhang als unverzichtbare Voraussetzung für die Gründung des Gewerbes und weist dem Absolventen starke Kernkompetenzen nach, die in der Security-Branche sehr vorteilhaft sind.


Hilfreiche Materialien zur Sachkundeprüfung

Videos

Freundlicherweise hat uns Kai Deliomini (Youtube/Webseite) erlaubt seine Youtubeinhalte zu verlinken. Zurzeit gibt es nichts umfangreicheres in Videoform im Bezug auf die Sachkundeprüfung.

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Anderes

Sehen Sie sich gerne auch unseren Ratgeber zu frei verkäuflichen Selbstverteidigungsmitteln an. Sollten Sie bereits ein Sicherheitsgewerbe ihr Eigen nennen, können Sie ihr Unternehmen gerne bei uns eintragen lassen, um in Zukunft noch bequemer mit ihren Kunden interagieren zu können.

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