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Arbeitgeberpflichten bei der Einstellung von Personal in der Sicherheitsbranche

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter in einem Sicherheitsunternehmen spielen bei der Kalkulation eine äußerst wichtige Rolle. Jeder Unternehmer muss diese Kosten im Auge behalten. Sie sind unter anderem die Grundlage für Angebote, die er seinen Kunden unterbreitet. Ein Unternehmen muss konkurrenzfähig sein, aber dennoch gewinnbringend arbeiten. Welche Voraussetzungen Ihr Sicherheitsunternehmen erfüllen muss um erfolgversprechend zu wirtschaften erfahren Sie im Ratgeber zur Erstellung eines Businessplans.

Löhne und Gehälter von Mitarbeitern im Sicherheitsdienst

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unterschiedlich hohe Gehälter © kschneider2991 / pixabay

In der Bewachungsbranche, gibt es wie in vielen Branchen unterschiedlich gut qualifizierte Mitarbeiter. Ein Kurs, der drei bis fünf Tage dauert, kann selbstverständlich nicht den gleichen Wissensstand liefern, wie eine dreijährige Ausbildung. Anhand dieser unterschiedlichen Qualifikationen lässt sich auch die variierende Bezahlung der Mitarbeiter erklären. Die Bruttogehälter liegen im Durchschnitt zwischen 1500 Euro bis deutlich über 6000 Euro monatlich.

Zum einen ist es ein Unterschied, ob jemand für ein sehr kleines Sicherheitsunternehmen arbeitet oder für eine national agierende Securityfirma. Die Löhne und Gehälter einer großen Firma sind meist deutlich höher, die Anforderungen allerdings auch. Des Weiteren können Unternehmen entscheiden, ob sie Mitarbeiter einstellen oder auf selbständiger Basis beschäftigen. In der Sicherheitsbranche gilt ab 2019 ein Mindestlohn von 9,19 Euro die Stunde. Dieser steigt im Jahr 2020 auf 9,35 Euro.

Mitarbeiter einstellen – die Lohnnebenkosten

Unternehmen, die Mitarbeiter einstellen, haben monatlich mehr oder weniger konstante Lohnkosten. Sie zahlen den Lohn des Mitarbeiters plus die anfallenden Lohnnebenkosten, also die Sozialversicherungsbeiträge. Die Lohnnebenkosten werden zusätzlich zum Bruttolohn des Mitarbeiters fällig.

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Kalkulation der anfallenden Lohnnebenkosten © stevepb / Pixabay

Dazu zählen folgende Beiträge:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze wird der Anteil prozentual berechnet. Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber liegen bei ungefähr zwanzig Prozent.

Bei der Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Osten und im Westen Deutschlands bei ungefähr 4125 Euro monatlich. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung im ehemaligen Osten bei 5200 Euro und im Westen bei ungefähr 6050 Euro.

Nach Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze kann sich der Arbeitnehmer privat krankenversichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Normalerweise übernehmen Arbeitgeber in diesen Fällen 50 Prozent der Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Zu den Lohnnebenkosten kommen zusätzlich noch eine Insolvenzumlage von 0,15 Prozent des Bruttolohns dazu, eine gesetzliche Unfallversicherung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder auch Mutterschaftsaufwendungen können fällig werden.

Selbständige Mitarbeiter beschäftigen

Mitarbeiter, die Kleingewerbe gegründet haben oder auf selbständiger Basis für ein Sicherheitsunternehmen tätig werden, erstellen am Monatsende eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Je nach Unternehmensform wird Umsatzsteuer fällig. Lohnnebenkosten oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fallen hier keine an. Der Mitarbeiter ist allerdings nicht weisungsgebunden und hat keine Verpflichtung eine bestimmte Zeit oder Anzahl an Stunden abzudecken. Er arbeitet meist für mehrere Unternehmen, was der Gesetzgeber bei Selbständigen vorschreibt, um eine Scheinselbständigkeit auszuschließen.

Mitarbeiter einstellen oder Selbständige beschäftigen

Diese Frage muss jedes Unternehmen selbst klären, eine pauschal allgemein-gültige Antwort gibt es nicht. Je nach Anforderungen und Mitarbeiterbedarf muss genau überlegt werden, welche Variante für das Unternehmen sinnvoll ist.

Festangestellte Mitarbeiter stehen dem Unternehmen für eine bestimmte Stundenzahl und zu bestimmten Konditionen zur Verfügung. Die Arbeitsstunden sind planbar und ziemlich konstant. Allerdings fallen Lohnnebenkosten und Löhne an, auch dann, wenn gerade nichts oder nicht viel zu tun ist. Das bedeutet, die Mitarbeiter kosten Geld, auch wenn derzeit keine Aufträge vorhanden sind.

Mitarbeiter, die selbständig sind, müssen nur beschäftigt werden, wenn auch wirklich Arbeit vorhanden ist. Entsprechend werden sie auch nur dann bezahlt. Allerdings muss die Sicherheitsfirma auch damit rechnen, dass die Mitarbeiter keine Zeit haben. Sie haben eventuell genau in diesem Moment einen anderen Auftrag. Die Arbeitsstunden, die zur Verfügung stehen sind also im Vorfeld nicht wirklich planbar. Für ein Unternehmen kann dies erhebliche Konsequenzen haben. Ein potenzieller Auftraggeber wird sicherlich nicht warten bis wieder genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. In einigen Fällen empfiehlt sich auch eine Kombination von beiden Varianten. So hat das Unternehmen eine bestimmte Stundenanzahl zur Verfügung und ist in der Lage ein erhöhtes Aufkommen abzudecken. Weitere Informationen zu den Unterschieden von Festangestellten und Mitarbeitern von Subdienstleistern in der Sicherheitsbranche erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Voraussetzungen gelten für Mitarbeiter im Sicherheitsdienst?

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Welche Qualifikationen muss ein Mitarbeiter in der Sicherheitsbranche erfüllen © Free-Photos / pixabay

Eine grundlegende Voraussetzung um in diesem Bereich arbeiten zu können, ist die Volljährigkeit. Mitarbeiter sollten einen Lehr- oder Ausbildungsabschluss nachweisen können. Fremdsprachenkenntnisse, zumindest einer gängigen Fremdsprache ist von Vorteil. Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist ein guter Ruf, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge. Die Schufa-Auskunft sollte ebenfalls keine gravierenden Einträge aufweisen.

Die geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse und eine Schufa-Auskunft ohne Einträge sind deshalb wichtig, weil ein Mitarbeiter in einem Securitydienst nicht erpressbar sein darf. Selbstverständlich dürfen keinerlei Vorstrafen vorhanden sein, keine Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit bestehen.

Flexible Arbeitszeiten, sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind in dieser Branche meist üblich. Der Besitz des Führerscheins ist in den meisten Fällen ebenfalls eine Grundvoraussetzung. Eine physische und psychische Eignung ist wichtig und ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst sollte selbstverständlich zuverlässig und vertrauenswürdig sein. Selbständiges Handeln und Verantwortungsbewusstsein zählen in dieser Branche. Arbeitgeber haften für Ihre Mitarbeiter und sind dafür verantwortlich, dass diese die geeigneten Voraussetzungen mitbringen.

Wie Sie geeignete Mitarbeiter für Ihr Sicherheitsunternehmen finden, erfahren Sie im Ratgeber Qualifizierte Mitarbeiter finden.

Wovon hängen die Höhe der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter ab?

Eine wesentliche Rolle spielt die Erfahrung und die Ausbildung eines Mitarbeiters. Je mehr Berufserfahrung und Qualifizierung ein Mitarbeiter hat, desto teurer wird ein Mitarbeiter. Eigentlich ist dies wie in jeder anderen Branche auch. Im Sicherheitsbereich spielen natürlich auch das Einsatzgebiet und die unterschiedlichen Aufgaben eine Rolle. Mitarbeiter, die höheren Gefahren ausgesetzt sind, können bei entsprechender Eignung auch mit mehr Lohn oder Gehalt rechnen.

Mitarbeiter, die auf selbständiger Basis beschäftigt werden, verhandeln die Kosten entsprechend dem Einsatzgebiet und der Qualifikation, die sie mitbringen. Nach der Erledigung des Auftrags erstellt der Mitarbeiter eine Rechnung. Je nach Unternehmensform ist er verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen oder auch nicht. Der Auftraggeber sollte darauf achten, wie die Regelung bei den einzelnen Selbständigen ist, da er gegebenenfalls mit diesen Kosten rechnen muss. In den meisten Fällen handelt es sich um durchlaufende Posten, dennoch müssen sie erstmal bezahlt werden.

Arbeitszeitgesetz

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Arbeitszeiten einhalten ist Pflicht © JESHOOTScom / Pixabay

Selbstverständlich sind auch Sicherheitsunternehmen verpflichtet sich an die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu halten. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit und dem Schutz der Arbeitnehmer. Zahlreiche Regelungen und Ausnahmen sind in einzelnen Fällen zu beachten. Und auch hier gilt, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Es gibt unterschiedliche Angebote, die genutzt werden können, um sich im Einzelfall beraten zu lassen.