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Die 10 wichtigsten Versicherungen für Sicherheitsunternehmer

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Einem Sicherheitsunternehmen oder einer Sicherheitsfirma werden sämtliche Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes zugeordnet. Dessen Tätigkeit gliedert sich in die drei Geschäftsfelder Personen-, Objekt- und Eventschutz. In der heutigen Zeit besteht sowohl im privaten als auch im beruflich-geschäftlichen Bereich ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Die Nachfrage ist ausgesprochen groß, und dementsprechend facettenreich ist auch das Angebot an Sicherheitsfirmen. Um als Existenzgründer optimal auf die Selbstständigkeit vorbereitet zu sein, müssen die mit dem Betreiben eines Sicherheitsunternehmens verbundenen Risiken von Beginn an ausreichend abgedeckt sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie welche Versicherungen dazu beitragen, gegen diese Risiken abgesichert zu sein und zwar getrennt nach

  • der Sicherheitsfirma
  • dem Sicherheitsunternehmer 
  • den Sicherheitsmitarbeiter/innen

Wie bei den gesetzlichen Voraussetzungen für Sicherheitsunternehmen, gibt es auch zum Thema Versicherung gewissen Pflichten. Sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich gibt es für den Existenzgründer einige wenige Pflichtversicherungen, die er abschließen muss. Über die Mehrheit der Risikoabsicherungen kann er frei entscheiden, ob er sie aus seiner persönlichen Sicht versichern lässt. Eine Sicherheitsfirma gehört zu den personalintensiven Berufsbranchen. Daraus ergibt sich für den Unternehmer ein hohes Maß an Verantwortung für seine Beschäftigten. Diese sind gleichzeitig mit ihrem Knowhow, mit ihrer Leistungsfähigkeit sowie mit ihrer Leistungswilligkeit sein wertvollstes Betriebsvermögen. Ohne Mitarbeiter ist weder ein Personen- noch der Objekt- oder ein Veranstaltungsschutz möglich.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Nach § 6 der BewachV „… muss der Gewerbetreibende für sich und die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen zur Deckung derjenigen Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, bei einem im Geltungsbereich dieser Verordnung zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherer eine Haftpflichtversicherung abschließen und dauerhaft aufrechterhalten. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme je Schadensfall beträgt für

  • Personenschäden 1 Mio. Euro
  • Sachschäden 250.000 Euro
  • Vermögensschäden 12.500 Euro
  • Das Abhandenkommen von bewachten Sachen 15.000 Euro

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden …“. Die Betriebshaftpflicht ist das Pendant zur Privat- oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier wie da geht es darum, dass derjenige Schaden versichert ist, der einem Dritten zugefügt wird. In der heutigen Zeit ist mit der Betriebshaftpflicht auch eine Umwelthaftpflicht kombiniert. Damit sind solche Risiken versichert, durch die der Erdboden, das Wasser oder die Luft aufgrund von Verschulden oder Verursachen des Personals vom Sicherheitsdienst verunreinigt werden.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

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Wie der Begriff ausdrückt, wird mit dieser Unternehmensversicherung der durch eine Betriebsunterbrechung verursachte Schaden versichert. Ein dafür typisches Beispiel ist der Gebäudebrand, infolge dessen die Betriebsräume vorübergehend unbenutzbar sind. Der Betrieb steht von einer auf die andere Minute still, Aufträge werden nicht ausgeführt. Die Einnahmen fallen weg, während Ausgaben für Personal, Miete, Energie, Kommunikation und dergleichen unverändert bleiben. Diese Lücke erreicht schnell einen fünfstelligen Bereich, der versichert sein sollte. Ohne Rücklage oder Kreditlinie der Hausbank entsteht innerhalb weniger Tage ein erheblicher Liquiditätsengpass. Dieser betrifft das Sicherheitsunternehmen einerseits als Kleingewerbe, andererseits aber auch als mittelständisches Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern. Wie es heißt, muss der Betrieb laufen, denn Einnahmen werden nur dann generiert, wenn die Auftragsausführung gesichert ist.

 

Geschäftsinhalts- und Geschäftsgebäudeversicherung

Im Privatbereich werden Immobilien und Hausrat mit einer Gebäude- sowie mit der Hausratversicherung abgesichert; im gewerblichen Bereich eines Sicherheitsunternehmens sind das je nach den Eigentumsverhältnissen die Geschäftsgebäude- sowie die Geschäftsinhaltsversicherung, inklusive der heutzutage unentbehrlichen Elementarschadenversicherung. Mit diesen Versicherungen ist gewährleistet, dass der entstandene Sachschaden zum Neuwert ersetzt wird. Zusammen mit der Betriebsunterbrechungsversicherung kann der Unternehmer sicherstellen, dass er aus einem Schadensfall, wie man sagt, mit plus minus null rauskommt. Trotzdem entsteht ihm meistens dadurch ein entgangener Gewinn, denn er kann in einer solch kritischen Situation keine neuen Aufträge generieren oder annehmen kann. Jetzt geht es um die bestmögliche Schadensbegrenzung anhand der bestehenden Versicherungen.

 

Berufsgenossenschaftsversicherung

Der Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Beschäftigten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, als der gesetzlichen Unfallversicherung, anzumelden und zu versichern. Der für Sicherheitsunternehmen zuständige Unfallversicherer ist die VBG, die in Hamburg ansässige Verwaltungsberufsgenossenschaft. Der Versicherungsbeitrag wird komplett vom Arbeitgeber bezahlt. Die Beitragsberechnung erfolgt jeweils im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr. Berechnungsgrundlage sind die Zahl der Beschäftigten, sowie das gezahlte Entgelt. Die Mitarbeiter können und müssen sich darauf verlassen, dass sie von ihrem Arbeitgeber unfallversichert werden und dass dieser darüber hinaus den Versicherungsbeitrag pünktlich sowie vollständig bezahlt. Diese Versicherungspflicht muss der Unternehmer ebenso ernst nehmen wie die Abführung von Steuern neben den Zahlungen an die Sozialversicherung.

 

Firmenfahrzeugversicherung

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Eine Pflichtversicherung für jedes der Firmenfahrzeuge ist die Kfz-Haftpflicht. Da in aller Regel die Firmenfahrzeuge fremdfinanziert, gemietet oder geleast sind, müssen, bzw. sollten sie vollkaskoversichert sein. Über die Höhe des Selbstbehaltes je Schadensfall beeinflusst der Unternehmer direkt den Beitrag zur Kaskoversicherung. Ist der Eigenanteil hoch, reduziert das den Jahresbeitrag und umgekehrt. Mit einer zusätzlichen GAP-Versicherung wird das Risiko eines Totalschadens versichert. Das englische Wort „gap” heißt zu Deutsch Lücke. Die GAP-Versicherung schließt bei einem Totalschaden diejenige finanzielle Lücke, die sich fast automatisch aus dem Versicherungswert des Firmenfahrzeuges einerseits und dem aktuellen Finanzierungssaldo andererseits ergibt. Diese Differenz ist umso größer, je neuwertiger das Firmenfahrzeug zum Zeitpunkt des Unfallschadens war. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung hingegen kann vernachlässigt werden. Diese Versicherung entspricht eher einer Sozialleistung des Unternehmers an seine Mitarbeiter.

 

Rechtsschutzversicherung

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Eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung, abgekürzt RSV, lässt den Unternehmer auf jeden Fall ruhiger schlafen. Die RSV gehört zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, dennoch sollte der Selbstständige sie zur Pflicht machen. In der heutigen Zeit, und ganz besonders als Sicherheitsdienstleister, kann der Unternehmer von jetzt auf gleich in einen unausweichlichen Rechtsstreit geraten. Er muss sich rechtlich beraten und vertreten lassen. Damit sind auf jeden Fall Kosten verbunden. Empfehlenswert ist es, die RSV bausteinartig und ganz individuell zusammenzustellen. Damit lassen sich auch Situationen versichern, an denen die Beschäftigten direkt oder mittelbar beteiligt sind. Mit einer RSV im Rücken kann der Unternehmer jederzeit sein Recht suchen und auch durchsetzen, ohne dass ihm für den betreffenden Versicherungsfall Kosten entstehen.

 

Krankenversicherung

Seit nunmehr knapp zehn Jahren gibt es in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Damit verbunden ist auch die Pflicht zur Pflegeversicherung. Jeder Bürger muss sich krankenversichern; umgekehrt darf keine Krankenkasse den Aufnahmeantrag ablehnen. Der Selbstständige kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen und einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung auswählen. Jedes der beiden Krankenkassensysteme hat seine eigenen Schwerpunkte und Schwachstellen. Ein Mittelding ist die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammen mit einer tarifbezogenen privaten Zusatzversicherung. Damit hält sich der Unternehmer alle Möglichkeiten offen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind er und seine Angehörigen für einen einzigen Beitrag familienversichert. Der in vielen Bereich unbefriedigende Versicherungsschutz wird ganz gezielt durch eine tarifliche Zusatzversicherung auf das Niveau eines Privatversicherten angehoben. Der Monatsbeitrag zur Pflegeversicherung wird zusammen mit demjenigen für die ausgewählte Krankenkasse oder Krankenversicherung bezahlt.

 

Krankentagegeldversicherung

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Ganz unabhängig davon wo und wie sich der Selbstständige krankenversichert; die Krankentagegeldversicherung als private Zusatzversicherung ist für ihn ein Muss. Als Arbeitnehmer besteht der Anspruch auf eine mehrwöchige Lohnfortzahlung, die gibt es jedoch nicht für Selbstständige. Das Pendant dazu ist die private Krankentagegeldversicherung. Wie das Wort sagt, wird für jeden anerkannten Krankentag ein vertraglich festgelegtes Tagegeld als Verdienstausfall gezahlt. Ab welchem Krankentag und in welcher kalendertäglichen Höhe das der Fall ist, entscheidet der Unternehmer selbst. Diese Versicherung ist erfahrungsgemäß nicht billig. Dennoch sollte nicht auf sie verzichtet werden, weil während des Krankenstandes die Ausgaben unverändert weiterlaufen. Der Unternehmer kann sich entweder gar nicht oder nur eingeschränkt um seinen Sicherheitsdienst kümmern. Das Generieren von Aufträgen entfällt, und im ungünstigsten Fall entstehen Mehrkosten, weil für den erkrankten Unternehmer Ersatzpersonal benötigt wird.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der BUV, wie diese Versicherung kurz genannt wird, sichert der Unternehmer sich und seine Familie gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Risikobeispiele sind oftmals weit hergeholt, in der Praxis des Sicherheitsunternehmers jedoch ein täglicher Wegbegleiter. Die Beschäftigten sind kraft Gesetz über die VBG unfallversichert, nicht jedoch der Unternehmer. Mit der BUV wird seine zukünftige finanzielle Existenz über die BU-Rente gesichert, wenn die Selbstständigkeit berufsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die BUV ähnelt der Krankentagegeldversicherung. Zweckmäßig ist es, beide Versicherungen bei demselben Versicherer abzuschließen, um sie optimal aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus sind dann Schnittstellen sowie dadurch bedingte Reibungsverluste ausgeklammert. Für den Selbstständigen ist die BU-Rente in aller Regel die einzige Einnahme bei Berufsunfähigkeit. Ohne sie fehlt jegliches Einkommen, sodass der Unternehmer unmittelbar auf staatliche Transferleistungen angewiesen wäre. „Als Berufsunfähigkeit wird die dauerhafte krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person bezeichnet, ihren Beruf auszuüben“. Jede BUV wird individuell ausgestaltet, so auch die für den Unternehmer eines Sicherheitsdienstes.

 

Unfallversicherung

Mit einer 24h Unfallversicherung inklusive weltweitem Versicherungsschutz ist das Versicherungspaket des Selbstständigen komplett. Als Unfall im Sinne der Versicherung „wird ein plötzliches, unerwartetes und äußerlich einwirkendes Ereignis bezeichnet, bei dem eine natürliche Person ohne es zu wollen einen Körperschaden erleidet [auch mit Todesfolge] oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird. Hier handelt es sich um einen Personenschaden, dort um einen Sachschaden“. Gegen diese Unfallfolgen schützt eine dementsprechend ausgestaltete Unfallversicherung. Die beiden Leistungsschwerpunkte sind der medizinische Notfall sowie die Invalidität. Für die Leistung der Unfallversicherung ist eine mögliche Schuldfrage nicht relevant. Tritt der Unfallschaden ein, wird der Leistungsfall problemlos reguliert.

Der Unternehmer sollte möglichst viele der Versicherungen bei demselben Versicherer abschließen. Für diese  „gebündelten“ Versicherungen kann er mit einem dauerhaft spürbarem Beitragsnachlass, dem Bündelungsrabatt rechnen. Natürlich sollte auch auf einen persönlichen Angebotsvergleich nicht verzichtet werden.

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